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Berlin: Musterklage gegen Förderstopp Wohnungsunternehmen wollen Anschlussfinanzierung erzwingen

Der Verband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (LFW) reagiert mit einer Musterklage auf die Entscheidung des Senats, die Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau zu stoppen. Ein betroffenes Unternehmen habe beim Landesverwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, teilte der Verband gestern mit.

Der Verband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (LFW) reagiert mit einer Musterklage auf die Entscheidung des Senats, die Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau zu stoppen. Ein betroffenes Unternehmen habe beim Landesverwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht, teilte der Verband gestern mit. So soll verhindert werden, dass das Unternehmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache Insolvenz anmelden muss. Der Verband forderte alle betroffenen Unternehmen auf, die Weiterzahlung der Fördergelder für die Wohnungsbaujahrgänge 1987 bis 1997 ebenfalls über Klagen zu erzwingen. Der Senat hatte – nach 15-jähriger Grundförderung von etwa 26 000 Wohnungen – die Notbremse gezogen, um den Haushalt in den nächsten 15 Jahren um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten.

Bis zur Gerichtsentscheidung sollten die Mieten der betroffenen Wohnungen zunächst nur im bisherigen Rahmen erhöht werden, rät der Verband. So sollen Leerstände verhindert werden. za/how

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