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Berlin: Mutter angeklagt, die behinderten Sohn tötete

Vier Monate nach dem verzweifelten Versuch von Brigitte R., sich mit ihrem schwerstbehinderten Sohn das Leben zu nehmen, hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Tötung auf Verlangen gegen die Frau erhoben.

Vier Monate nach dem verzweifelten Versuch von Brigitte R., sich mit ihrem schwerstbehinderten Sohn das Leben zu nehmen, hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Tötung auf Verlangen gegen die Frau erhoben. Die 47-Jährige aus Rudow habe gestanden, ihren 29-jährigen Sohn Riccardo im Dezember 2004 mit einer Überdosis Medikamente getötet zu haben, teilten die Ermittler gestern mit, nachdem sie die tragischen Ereignisse rekonstruiert hatten.

Riccardo R. war 1995 mit dem Motorrad verunglückt, das ihm seine Mutter geschenkt hatte. Dabei erlitt er so schwere Hirnverletzungen, dass er laut Staatsanwalt seitdem im Wachkoma gelegen habe. Das ist jedoch unwahrscheinlich, da der Mann durch Augenzwinkern mit dem Umfeld kommunizierte. „Wachkomapatienten sind nicht zur Kommunikation fähig“, sagt Hans-Peter Vogel, Leiter der Neurologie am Helios-Klinikum in Buch. Der Mann habe offenbar am Locked-In-Syndrom gelitten, bei dem der Patient nur die Augen bewegen kann – ansonsten aber bei vollem Bewusstsein gelähmt ist.

Über Magensonden wurde Riccardo R. mit Flüssigkeit versorgt. Im Mai 2004 infizierte sich das Gewebe um eine neu gelegte Sonde. Nach Angaben der Ermittler verursachte das starke Schmerzen für den Mann. Angesichts dieser Qualen, der fehlenden Hoffnung auf Besserung und aus Angst vor einer weiteren Operation soll Riccardo R. am 11. Dezember signalisiert haben, dass er nicht mehr leben wolle. Seine Mutter suchte alle auffindbaren Medikamente zusammen und teilte sie in zwei Teile. Über die Magensonde flößte Brigitte R. ihrem Sohn den einen Teil des in Wasser gelösten tödlichen Arzneicocktails ein. Dann schluckte sie die andere Hälfte und schnitt sich zusätzlich mehrfach in den Unterarm. Die bewusstlose Frau und der Leichnam ihres Sohnes wurden drei Tage später von der Polizei gefunden, weil Riccardos Pflegeheim Vermisstenanzeige erstattet hatte.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Tiergarten entscheidet nun über die Eröffnung des Prozesses. Bei Tötung auf Verlangen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

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