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Berlin: Mutter darf Wohnung behalten

Nach Vernachlässigung: 46-Jährige kämpft um Rückkehr ihrer vier Kinder

Ihre vier Kinder hatte sie monatelang alleine in der verdreckten Wohnung in Prenzlauer Berg leben lassen. Doch nachdem dieser Vernachlässigungsfall Ende April an die Öffentlichkeit gelangt ist, tut die 46-jährige Gabriele B. alles, um ihre acht- bis zwölfjährigen Kinder zurückzubekommen. Nun ist sie einen entscheidenden Schritt weiter: Am Mittwoch kam beim Termin im Amtsgericht Mitte heraus, dass sie ihre Wohnung behalten darf.

Ihr Vermieter, bei dem sie rund 7000 Euro Mietschulden haben soll, hat zugestimmt, dass sie weiterhin in der Wohnung bleiben darf, wenn das Jobcenter die Schulden übernimmt. Dies bestätigte die Pankower Jugendstadträtin Christine Keil (Linkspartei) gestern. Die 46-Jährige lebt seit längerem von Arbeitslosengeld II. „Dass sie die Wohnung behalten kann, ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, ob die Kinder zu ihr zurückkommen können“, sagte die Stadträtin. Wie hoch die Chancen dafür stehen, wollte Keil nicht kommentieren. „Wir werden noch im Juni ein Gespräch mit der Mutter führen, in dem über weitere Hilfen gesprochen wird“, sagte Keil. Genauere Angaben wollte sie dazu nicht machen. Allerdings machte die Stadträtin deutlich, dass die Mutter mehr tun müsse, als die Wohnung aufzuräumen und sauber zu halten. Ob die vier Kinder, die derzeit gemeinsam in einem Heim untergebracht sind, zu ihrer Mutter zurückkehren wollen, ließ Keil gestern ebenfalls offen.

Mit einem weiteren Vernachlässigungsfall ist auch das Jugendamt Lichtenberg beschäftigt. Wie berichtet, war am vergangenen Freitag ein 13-Jähriger mit einer Alkoholvergiftung in die Klinik gebracht worden, nachdem er eine Flasche Wodka und eine halbe Flasche Korn getrunken hatte. Die Mutter war nicht zu Hause, sondern schlief ihren eigenen Alkoholrausch bei ihrem Freund aus. „Wir sind mit der Mutter in Kontakt, und es wird demnächst ein Gespräch geben“, sagte Jugendstadtrat Michael Räßler-Wolff (Linkspartei). Ob die Mutter bereits beim Jugendamt bekannt war, wollte er nicht sagen. Ob das Kind noch im Krankenhaus oder bereits bei seiner Großmutter untergekommen ist, war nicht zu erfahren. tabu

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