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Update

Nach Attacke: Veterinäramt ordnet Einschläferung des Kampfhunds an

Nach dem Angriff auf einen neunjährigen Jungen lassen die zuständigen Behörden den offenbar verhaltensgestörten Kampfhund einschläfern.

"Letztendlich haben wir keine andere Möglichkeit gesehen und die Euthanasie des Tieres veranlasst", sagte der Leiter des Berliner Veterinäramtes Hans-Joachim Bathe-Peters gegenüber dem Tagesspiegel. Zuvor hatten Sachverständige das Verhalten des auffällig gewordenen Tieres beobachtet und die Hintergründe zum Fall recherchiert. Gab es in der Vergangenheit bereits einen ähnlichen Vorfall? Wer war der Vorbesitzer? Gibt es Hinweise auf schwerwiegende Erziehungsfehler? "Oft sind es ja die Menschen, die solche Verhaltensstörungen durch eine falsche Erziehung auslösen", erklärt Bathe-Peters. Was die Experten herausgefunden haben, und was sie letztendlich zur ihrer Entscheidung bewegt hat, dazu wollte sich der Amtstierarzt jedoch nicht äußern.

Auf den ersten Blick gab es keine Warnzeichen. Der Staffordshire-Terriermischling war von den Behörden zwar aufgrund seiner Rasse bereits als "gefährlich" eingestuft worden. Die Halterin hatte jedoch alle Auflagen, die in diesem Fall gesetzlich vorgegeben sind, erfüllt. Das bestätigte der Leiter des Veterinäramtes ausdrücklich. Die Halter von Kampfhunden müssen eine ganze Reihe von Nachweisen erbringen. So muss ein Wesenstest bestätigen, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Aber auch der Mensch wird unter anderem durch ein polizeiliches Führungszeugnis auf seine Fähigkeiten als Hundehalter geprüft. Erst wenn Halter und Hund alle Tests bestanden haben, erhält das Tier eine so genannte grüne Plakette.

Der Fall hat erneut die Debatte um strengere Gesetze zur Hundehaltung entfacht. Bathe-Peters hält die bisher geltenden Vorsorgemaßnahmen jedoch für ausreichend: "Das Programm ist eigentlich sehr umfangreich. Mehr können Sie nicht abprüfen", sagte er.

Auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sieht keinen Anlass für Nachbesserungen im Berliner Hundegesetz. "Auch ein neues Gesetz würde das unverantwortliche Verhalten mancher Hundebesitzer nicht ändern", sagte die Sprecherin Regina Kneiding dazu. Das seit 2004 geltende Gesetz und die Liste der als gefährlich einzustufenden Hunderassen habe sich zudem "absolut bewährt". Im vergangenen Jahr wurden laut der offiziellen "Hundebeißstatistik" des Senats 478 Menschen von Hunden gebissen oder angesprungen. Ein Jahr zuvor verzeichnete der Senat noch über 700 Fälle. Doch der Erfolg hat auch seinen Preis: die per Gesetzt als problematisch eingestuften Rassehunde landen massenweise im Tierheim bemängeln Tierschützer.

In Thüringen, wo weniger strenge Gesetze für die Hundehaltung gelten, sorgt derweil ein weiterer dramatischer Fall für Aufsehen: Eine 57 Jahre alte Frau wurde von ihrem Hund getötet. Es ist die vierte tödliche Beißattacke in Deutschland in diesem Jahr.

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