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Die Vereidigung der Berliner Senatoren, noch mit dem damaligen Justizsenator Braun (im Hintergrund).

© dpa

Nach der Affäre um Michael Braun: Übergangsgeld für Berliner Senatoren wird neu geregelt

50.000 Euro Übergangsgeld stehen dem ehemaligen Berliner Justizsenator Michael Braun zu - obwohl er nur elf Tage im Amt war. Das wird es künftig nicht mehr geben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

SPD, CDU und Piraten haben sich darauf geeinigt, dass Übergangsgeld für Senatoren neu zu regeln. Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses stimmten alle drei Fraktionen einer Gesetzesänderung zu. Demnach erhalten Senatsmitglieder, die entlassen werden, nur noch für so viel Monate ein Übergangsgeld, wie sie ohne Unterbrechung im Amt waren. Wer weniger als einen Monat die Regierungsgeschäfte wahrnahm, wie der ehemalige Justizsenator Michael Braun (CDU), muss sich also künftig mit einem Monat Übergangsgeld zufrieden geben.

Die Gesetzesänderung muss noch vom Abgeordnetenhaus, voraussichtlich in der nächsten Woche, beschlossen werden. Damit werde „eine Ungerechtigkeit beseitigt, die keinem Bürger zu erklären war“, sagte der SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier am Donnerstag. Den Vertretern von Grünen und Linken geht die Gesetzesnovelle nicht weit genug. Beide Oppositionsfraktionen enthielten sich der Stimme. Die Grünen forderten, dass

Übergangsgelder erst ab einer Amtszeit von mindestens sechs Monaten und maximal 18 Monate lang gezahlt werden. Senatoren, die zurücktreten oder den Regierungschef um die Entlassung bitten, sollten kein Übergangsgeld erhalten. Alles andere sei „nicht plausibel und unangemessen“, heißt es in der Begründung des Grünen-Antrags, der keine Mehrheit fand. Anlass der Gesetzesnovelle war die Entlassung Brauns im Dezember 2011 nach elf Tagen im Regierungsamt. Nach dem alten Gesetz begründete dies einen Anspruch auf bis zu 50.000 Euro als Übergangszahlung.

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