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Nach der Festnahme: Die Konsequenzen für den Brandstifter

Mit welchen Konsequenzen der mutmaßliche Brandstifter André H. zu rechnen hat.

STRAFPROZESS

Sollte der 27-jährige André H. schuldig gesprochen werden, muss er mit einer Haftstrafe rechnen. Obwohl der Mann polizeilich noch nicht aufgefallen war, drohen ihm mehrere Jahre Gefängnis. Der Strafrahmen bei Brandstiftung bewegt sich zwischen einem und zehn

Jahren, vier bis fünf Jahre gelten in diesem Fall als wahrscheinliches Urteil. Die Höhe des Strafmaßes hängt auch davon ab, ob der Täter schuldfähig ist oder ob strafmildernde Umstände vorliegen. Vermutlich wird eine psychologische Untersuchung angeordnet. Bisher soll André H. den Ermittlern zufolge aber nicht in psychologischer Behandlung gewesen sein. Weil bei einer mehrjährigen Haftstrafe wohl Fluchtgefahr angenommen werden muss, dürfte H. bis zu Verhandlung in Untersuchungshaft bleiben.

ZIVILPROZESS

Vom Strafmaß unabhängig ist die zivilrechtliche Seite: Die meisten der rund 100 beschädigten Fahrzeuge dürften versichert sein. Eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sagte am Dienstag, üblicherweise bekämen die Geschädigten den Schaden ersetzt. Die Versicherungen könnten sich im Fall einer Verurteilung dann an André H. wenden. Zivilrechtlich müsste der Täter für die von ihm verursachten Schäden aufkommen. Ein Vollstreckungstitel gilt 30 Jahre. Jedem steht allerdings ein Existenzminimum zu: Da der Verdächtige über kein Vermögen verfügt, und vermutlich auch nach Verbüßen der Strafe nicht viel verdienen wird, bleibt ungewiss, ob sich Regressforderungen lohnen. Laut Polizei könnte er Schäden in Millionenhöhe verursacht haben.

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