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Berlin: Nach der Schule ganz hinten anstellen

Ausländer haben kaum Chancen auf Ausbildungsplätze. Nur 27 Libanesen haben zurzeit eine Lehrstelle

Ausländische Jugendliche haben es in Berlin sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Von den aktuell über 47 000 Auszubildenden haben lediglich 1900 keinen deutschen Pass, obwohl ihr Bevölkerungsanteil in dieser Altersgruppe bei etwa 14 Prozent liegt. Demnach haben sie eine etwa dreimal geringere Chance auf eine Lehrstelle als ihre deutschen Altersgenossen. Besonders eklatant ist das Missverhältnis bei den Libanesen. Von ihnen machen aktuell nur 27 eine Ausbildung: Acht sind bei der Handwerkskammer registriert und 19 bei der Industrie- und Handelskammer. Bei den Türken sind es zusammen etwa 850. Auch dies ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass es in Berlin zurzeit 23 600 türkische Schüler gibt. Einen libanesischen Pass haben rund 3000 Schüler.

Die geringen Chancen auf dem Ausbildungsmarkt sind von besonderer Bedeutung im Rahmen der aktuellen Integrations- und Gewaltdebatte. Denn Sozialarbeiter und Quartiersmanager weisen immer wieder darauf hin, dass die Perspektivlosigkeit unter arabisch-libanesischen und unter türkischen Jugendlichen mit dazu beiträgt, dass sie sich außerhalb der Gesellschaft stellen und unter Umständen auch straffällig werden.

Dass sie fast keine Aussichten auf eine Ausbildung haben, liegt aber nicht nur an den oftmals schlechten Deutschkenntnissen oder fehlenden Schulabschlüssen, sondern auch an den Besonderheiten des Ausländerrechts. Denn die Mehrzahl der Libanesen hat nach Einschätzung der Innenverwaltung nur einen Duldungsstatus. Dies bedeutet, dass sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen ganz hinten stehen. Zwar dürfen sie rein theoretisch eine Ausbildung machen, sofern sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Allerdings bedürfen sie sowohl für die Aufnahme einer Arbeit als auch einer Ausbildung die Zustimmung der Arbeitsagentur. Die aber bekommen sie nur, wenn kein Deutscher, kein EU-Ausländer und auch kein Ausländer mit festem Aufenthaltsstatus zu den Mitbewerbern zählt. „Vorrangprüfung“ heißt das im Amtsdeutsch.Eine reguläre Arbeitserlaubnis gibt es für geduldete Ausländer schon seit dem 1. Mai 2005 nicht.

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