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Berlin: Nach der Wahnsinnstat zurück ins Leben

Endstation Florida. Mit diesem Ziel trat Angela L.

Endstation Florida. Mit diesem Ziel trat Angela L. die weite Reise an. Der Plan der verzweifelten Frau war traurig und entsetzlich: Sie wollte jemanden umbringen, um in dem US-Bundesstaat mit dem Tode bestraft zu werden. Am Strand von Fort Myers griff die Putzfrau ein Kind an. Sie drückte das vierjährige Mädchen unter Wasser, hielt ihm ein Messer an den Hals, kam dann aber zur Vernunft. Vierzig Monate nach der Wahnsinnstat ist die 36-jährige Angela L. wieder frei. Das Berliner Landgericht entschied gestern, dass ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Im März vor drei Jahren wusste Angela L., Mutter eines 21-jähriges Sohnes, nicht mehr weiter. Erst war da die Scheidung, dann trennte sich ein Ingenieur, den sie kurz darauf kennen gelernt hatte, von ihr. Mehrfach hatte sie versucht, sich das Leben zu nehmen. Sie litt unter Wahnvorstellungen, sie glaubte, sie habe den Teufel heraufbeschworen. Nach einer stationären Behandlung schrieb die psychisch kranke Frau in einem Abschiedsbrief: „Alle Ärzte und Medikamente können das nicht heilen, was mit mir passiert ist.“ Dann räumte sie ihr Konto leer, ging in ein Reisebüro und buchte einen Flug nach Florida.

Am 24. März 1999 ging sie zum Strand. Mit einem Filetiermesser in der Tasche. Sie sah die kleine Erica im seichten Wasser spielen. Sie wählte das Kind zufällig aus. Erica erlitt Schnittwunden am Daumen und am Hals. „Ich stand damals neben mir“, sagte Angela L. im Prozess. „Alles lief ab wie im Film.“ Die Frau war nach dem Vorfall von einem US-Gericht wegen „schwerer Depressionen“ für schuldunfähig befunden in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden. Im Januar dieses Jahres wurde sie nach Deutschland abgeschoben, wo über die juristischen Folgen ihrer Tat erneut entschieden werden musste.

Angela L. sei durch eine schwere Krankheit aus der Bahn geworfen worden, hieß es im Urteil der Berliner Richter. Sie habe aber in der mehr als dreijährigen nervenärztlichen Behandlung große Fortschritte gemacht. „Wir sind sicher, dass Frau L. keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.“ Angela L. muss den Richtern nun regelmäßig nachweisen, dass sie auch weiterhin in Behandlung ist. Außerdem wurde sie für fünf Jahre unter die Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Angela L. war mit dem Urteil zufrieden. „Ich will Schritt für Schritt ins Leben zurückkehren“, hatte sie im Prozess erklärt. Kerstin Gehrke

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