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Nach Gerichtsbeschluss: Gebetsräume: Schulleiter sind verunsichert

Das Thema "Beten in der Schule" polarisiert: Das Berliner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass ein muslimischer Schüler außerhalb des Unterrichts beten darf. Die Lehrer sind verunsichert, die Politiker streiten - und das Gericht erwartet weitere Klagen.

Von Sandra Dassler

Das Thema bewegt nicht nur Schulleiter. So viele Tagesspiegel-Leser wie selten beteiligten sich an unserem Pro und Contra (siehe links). Die Redaktion hatte gefragt, ob an Schulen muslimische Gebetsräume eingerichtet werden sollen. Ausgangspunkt war, wie berichtet, ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts, demzufolge ein 14-jähriger muslimischer Schüler am Diesterweg-Gymnasium außerhalb des Unterrichts beten darf. Weil sich nicht-muslimische Schüler, so das Gericht weiter, dadurch nicht beeinträchtigt fühlen dürfen, hat das Gymnasium dem Jungen vorläufig einen Raum zum Beten zur Verfügung gestellt.

Viele Berliner Schulleiter befürchten nun, dass noch mehr junge Muslime einen Raum zum Beten verlangen. Derzeit verhindern wohl nur die Osterferien entsprechende Anträge. Und möglicherweise weitere Klagen. „Wir rechnen etwas zeitversetzt schon damit“, sagte gestern ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Auch, weil es bislang keine Empfehlung der Bildungsverwaltung gibt, wie sich Schulleiter in ähnlichen Fällen verhalten sollen.

Und viele Pädagogen sind verunsichert – schon wegen der unterschiedlichen Reaktionen der Politiker: So vertritt Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) die Ansicht, dass „Schule in öffentlicher Trägerschaft ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen ist“. Er prüft eine Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts. Dagegen wertet der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening diesen Gerichtsbeschluss als „mit den Senatspositionen vereinbar“. Gestern sagte er: „Ich verstehe die Aufgeregtheit nicht. Hier geht es um einen Einzelfall, der den Unterricht nicht beeinträchtigt und laut Gericht auch nicht beeinträchtigen darf. Wenn hunderte Schüler beten wollen, ist das eine andere Lage, die auch vom Gericht anders zu bewerten sein wird.“

Die frühere Integrationsbeauftragte Barbara John (CDU) sagte hingegen: „Ich kann die Aufregung sehr gut verstehen. Auf den ersten Blick fällt es schwer zu akzeptieren, dass das im Grundgesetz garantierte Recht auch für Religionen gilt, die uns fremd sind.“ John erinnerte daran, dass man sich auch daran gewöhnt habe, dass muslimische Schülerinnen Kopftuch tragen oder dass muslimische Patienten in Kliniken kein Schweinefleisch essen. „Ich weiß noch, was es für einen Widerstand gab, als vor mehr als 20 Jahren der erste muslimische Friedhof in Berlin eingerichtet wurde“, sagte sie: „Heute ist das selbstverständlich.“

Ihr Nachfolger Günter Piening verwies auf den Arbeitskreis „Islam und Schule“, der schon im November 2005 gebildet worden war, um praktikable Lösungen für alltägliche Konflikte zu entwickeln. Dazu gehörten beispielsweise Probleme mit muslimischen Kindern, die im Ramadan fasten und dann unter Unterzuckerung leiden. Die „Handreichung“ des Arbeitskreises sei inzwischen so gut wie fertig, sagte Piening. Das Problem „Gebet und Gebetsraum in der Schule“ habe man dabei allerdings nicht thematisiert.

Claudia Dantschke vom „Zentrum Demokratische Kultur“ hält die Einrichtung von Gebetsräumen für falsch und gefährlich. „Dadurch wird der öffentliche Raum religionisiert“, sagte sie: „Und das ist nicht notwendig, weil man als gläubiger Moslem bei Allah entschuldigt ist, wenn man ein Gebet wegen objektiver Umstände nicht verrichten kann.“

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