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Nach Razzia: Vorwürfe gegen DRK-Kliniken verunsichern Patienten

Die Kassenärztliche Vereinigung ermittelt gegen weitere Arztzentren und fordert Honorar-Rückzahlungen in Höhe von 25 Millionen Euro. Die Vorwürfe des Abrechnungsbetruges belasten auch das Verhältnis der Patienten zum Arzt.

„Das Vertrauen schwindet nach solchen Vorfällen massiv“, sagt Karin Stötzner, Patientenbeauftragte für Berlin. Sie erwartet für die kommenden Tage konkrete Fragen: „Die Leute wollen wissen, ob sie selbst betroffen sind, um welche Kliniken und Praxen es genau geht und wie sie bei Verdacht vorgehen können.“ Unterdessen geht es auch um den angerichteten Schaden durch die Falschabrechnungen. Die Kassenärztliche Vereinigung hofft im Fall der DRK-Kliniken nun auf Rückzahlung der ungerechtfertigt ausgezahlten Honorare von bis zu 25 Millionen Euro.

Die Verunsicherung geht nach Erfahrung der Patientenberatung aber weit über den konkreten Vorfall hinaus – die Angst, falsch behandelt zu werden, sei tiefgehend. „Die Patienten müssen sicher sein können, dass sie den Facharzt bekommen, der ihnen zusteht“, sagt Stötzner. Dies sicherzustellen, sei die Verpflichtung der Krankenhausaufsicht. „Aber auch Patienten sollten sich trauen, mehr zu fragen“, sagt Stötzner. Das beginne beim Arzt, der die Überweisung ins Krankenhaus schreibe. Dieser müsse erklären können, warum er in dieses Krankenhaus überweise und was beim Eingriff zu bedenken sei. „Gerade in solch existenziellen Situationen muss man sein Recht auf Aufklärung wahrnehmen“, sagt Stötzner.

Wie berichtet stehen Mediziner und Geschäftsführer der DRK-Kliniken Berlin im Verdacht, Abrechnungsbetrug begangen zu haben. Sie sollen Kassenärzte für ihre ambulanten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) abgeworben haben, diese aber dort nur pro forma und für wenige Stunden pro Woche eingesetzt haben. Über die Zulassung der angeworbenen Mediziner sollen dann fälschlicherweise Leistungen anderer Ärzte, zum Beispiel von Assistenzärzten, abgerechnet worden sein, die dafür nicht qualifiziert und zugelassen waren. Außerdem sollen von Assistenzärzten durchgeführte Behandlungen als Chefarzt-Tätigkeiten abgerechnet worden sein.

Das Problem seien manche Versorgungszentren, die nicht von niedergelassenen Ärzten sondern von Wirtschaftsunternehmen oder Krankenhäusern betrieben würden, sagt der Vizevorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Uwe Kraffel. „Wenn diese nicht schnell wirtschaftlich erfolgreich sind, sind manche Betreiber versucht, auf andere Weise Gewinne zu generieren.“ Die KV ermittle in Berlin gegen andere MVZ, die auch im Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung stünden.

Einen solchen Pauschalvorwurf weise man zurück, sagt Bernd Köppl, Vorsitzender des Bundesverbandes der Medizinischen Versorgungszentren. „Auch in Krankenhaus-MVZ werden die Patienten gut versorgt.“ Nur fiele es manchen Kliniken schwer, die gesetzliche Trennung einzuhalten, dass die Assistenzärzte stationär behandeln dürften, dies ambulant in den MVZ aber nicht erlaubt sei. „Sollten die Vorwürfe gegen die DRK-Kliniken stimmen, müssen sie aber geahndet werden.“

Beim Patienten bleibt die Unsicherheit, ob er richtig behandelt wurde. Assistenzärzte müssten von einem erfahrenen Facharzt überwacht werden, sagt Kraffel. Denn sie seien noch keine Fachärzte und könnten etwas übersehen. Wenn sich die Vorwürfe gegen die DRK-Kliniken bestätigten, hätten dort „Lehrlinge“ die Patienten versorgt, sagt der KV-Vize.

Assistenzärzte seien keineswegs Lehrlinge, widerspricht der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz. „Das sind ausgebildete Mediziner, die sich zum Facharzt weiterbilden.“

Fakt bleibt, dass Assistenzärzte nicht ambulant behandeln dürfen. Ein Hintergrund ist die sogenannte Ermächtigung. Dabei erhalten Klinikchefärzte die Genehmigung, Kranke ambulant zu versorgen und dies gegenüber der KV abzurechnen. Dabei sind sie verpflichtet, diese Behandlung in der Regel auch persönlich vorzunehmen.

Auf solche Ermächtigungen wolle man trotz der Betrugsvorwürfe nicht verzichten, sagt KV-Vize Kraffel. „So können wir den Kranken die medizinische Expertise der Chefärzte verfügbar machen.“

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