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Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter, die das Betreuungsgeld in seiner jetzigen Form für illegal erklärt haben.

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Update

Nach Urteil zum Betreuungsgeld: Ganz große Koalition in Berlin für Kita-Förderung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld will Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller "viele Kinder in die Kitas bringen". Berlins CDU-Chef Frank Henkel, Grüne und Linke wollen ebenfalls Kitas fördern.

Von Sabine Beikler

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), sagte dem Tagesspiegel, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts freiwerdenden Mittel sollten in den Kitaausbau investiert werden. "Das Ziel muss sein, viele Kinder in die Kitas zu bringen." Familiär bedingte Defizite wie zum Beispiel sprachliche Defizite können in der Kita am besten behoben werden. "So schaffen wir gleiche Startchancen für Kinder zum Schulbeginn", sagte Müller.

In Berlin haben 6896 Eltern im ersten Quartal 2015 Betreuungsgeld bezogen, darunter 642 Väter. Laut Senatsjugendverwaltung war das Betreuungsgeld in Berlin "kein Kassenschlager". Von den ein- bis dreijährigen Kindern, die Betreuungsgeld beziehen könnten, gehen 70,5 Prozent in die Kita. 2014 wurde im Land Berlin Betreuungsgeld in Höhe von rund 6,4 Millionen Euro ausgegeben. Das Geld sind Bundesmittel.

Berlins CDU-Chef Frank Henkel hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld dagegen als ein Signal zur Stärkung der Länderkompetenz gewertet. Henkel sagte: „Das Karlsruher Urteil unterstreicht, dass die Zuständigkeit für die Regelung von Kinderbetreuung klar Ländersache ist. Die Länder haben die Möglichkeit, bei der Kinderbetreuung eigene Akzente zu setzen.“ Die Berliner CDU habe schon bei der Einführung des Betreuungsgeldes darauf hingewiesen, dass sich die Situation in Großstädten von denen in Flächenstaaten deutlich unterscheide. Daher habe man das Betreuungsgeld bereits vor dem Urteil kritisch gesehen.

Während die Weiterzahlung des Betreuungsgeldes in einigen Ländern „ein geeignetes Mittel der Familienförderung“ sein könne, seien die Verhältnisse in Berlin anders. Henkel: „Hier werden wir weiter auf eine bessere finanzielle Ausstattung der Kitas setzen und damit die Qualitätsstandards in den Kitas verbessern. Hier gibt es genug zu tun. Ein gutes Kitaangebot schafft auch gute Voraussetzungen für einen Schulstart, bei dem alle Kinder gleich gute Chancen haben.“

Berlins Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter ebenfalls. „Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine gute Entscheidung getroffen. Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, indem es Eltern finanziell belohnt, die ihre Kinder nicht in eine Kita geben. Umso wichtiger ist es, dass wir uns nun rasch von dieser bildungspolitisch kontraproduktiven Sozialleistung verabschieden." Auch Scheeres fordert, das Geld in mehr und bessere Kitaplätze zu investieren.

Linke will Geld auch für Flüchtlingskinder verwenden

Grüne und Linke begrüßten das Urteil. Marianne Burkert-Eulitz, Grünen-Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie, sagte, die frei werdenden Mittel sollten für die Verbesserung der Kita-Qualität eingesetzt werden. Sie gehe davon aus, dass Berlin im Gegensatz zu Bayern kein eigenes Betreuungsgeld einführen werde. Für Linken-Parteichef und Rechtspolitiker Klaus Lederer zeigt das Urteil, dass der Bund im föderalen System „keine Gesetzgebungskompetenz“ habe. Er forderte, das frei werdende Geld in den Ländern in den Kita-Ausbau und für die Betreuung von noch nicht eingeschulten Flüchtlingskindern einzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagmorgen das 2013 beschlossene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Dem Bund fehle die Gesetzgebungskompetenz für die familienpolitische Leistung, heißt es in dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Zuständig für ein Betreuungsgeld seien die Länder, nicht der Bund.

Ab sofort keine neuen Anträge mehr möglich

Die Verfassungsrichter gaben damit der Normenkontrollklage Hamburgs gegen die Bundesregierung statt. Das Urteil wurde einstimmig gefällt. Damit können Eltern ab sofort keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld stellen. Bereits bewilligte Zusagen könnten aber Bestandsschutz haben. Derzeit beziehen etwa 460.000 Eltern Betreuungsgeld. Sie erhalten 150 Euro monatlich, wenn ihr zwischen 15 und 36 Monate altes Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt. Für 2015 sind im Bundeshaushalt rund 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld eingeplant.

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