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NACH VORSCHRIFT: NACH VORSCHRIFT

Der Senat hat mit der Feuerwehr im Jahr 2003 sogenannte „Schutzziele“ vereinbart. In diesem Vertrag ist festgeschrieben, wie schnell ein Rettungswagen oder ein Löschtrupp nach Notrufeingang am Einsatzort sein muss.

Der Senat hat mit der Feuerwehr im Jahr 2003 sogenannte „Schutzziele“ vereinbart. In diesem Vertrag ist festgeschrieben, wie schnell ein Rettungswagen oder ein Löschtrupp nach Notrufeingang am Einsatzort sein muss. In der Innenstadt muss demnach ein Rettungswagen in 75 Prozent der Fahrten innerhalb von acht Minuten am Einsatzort sein. In den Außenbezirken müssen nur 50 Prozent in diesen acht Minuten am Ziel sein. Bei Feuern kann es sogar länger dauern: Zur Brandbekämpfung müssen 14 Einsatzkräfte in einer Viertelstunde am Einsatzort sein – bei 90 Prozent der Alarmierungen. In den Außenbezirken sind 50 Prozent vorgeschrieben. Wie berichtet, hat die Feuerwehr in der Vergangenheit im Rettungsdienst die Fristen nicht immer eingehalten.  Ha

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