zum Hauptinhalt
Auf Schulhöfen kann's schon mal lauter werden - schließlich sind viele Kinder unterwegs.

© dpa

Nachbarn scheitern vor Verwaltungsgericht in Berlin: Schullärm ist kein Grund zur Klage

Nachbarn wollten, dass eine Grundschule in Zehlendorf eine Lärmschutzwand baut und Schallschutzfenster anbringt. Doch mit ihrer Klage scheiterten sie vor dem Verwaltungsgericht.

So langsam müsste es sich in Berlin herumgesprochen haben, dass Kinder spielen dürfen und die dabei entstehenden Begleitgeräusche nicht als Lärm gelten. Trotzdem musste sich jetzt wieder ein Gericht mit der Klage von Anwohnern beschäftigen, die das nicht wahrhaben wollten. Dieses Mal ging es um eine private Grundschule in Zehlendorf. Nachbarn, deren Grundstücke an das Schulgelände grenzen, wollten verhindern, dass die Schule erweitert wird und mehr Schüler aufnimmt. Bisher hatte die Schule nur eine Genehmigung für 100 Schüler, künftig sollen es 127 sein. Dafür ist eine neue Genehmigung nötig, und das nahmen die Nachbarn zum Anlass für ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht. Sie forderten, dass eine Lärmschutzmauer errichtet werden sollte und in den Musik- und Gymnastikräumen schallschutzisolierte Fenster eingebaut werden.

Vergeblich – zumindest vorerst, denn eine Berufung ist noch möglich. „Nachbarn müssen die üblicherweise von einer Grundschule ausgehenden Geräusche hinnehmen“, entschied das Verwaltungsgericht. Der Betrieb der Schule in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr sei mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes nicht unverträglich, heißt es. Die Schülerzahl halte sich im Bereich des Ortsüblichen und rücksichtslose Lärmimmissionen seien nicht zu befürchten.

„Kinder können sich beim Spielen nicht so kontrollieren wie Ältere und sollen das auch gar nicht müssen“, sagte ein Sprecher des Gerichts. Kinderlärm müsse nach dem Toleranzgebot im Bundesimmissionsschutzgesetz hingenommen werden. Eine Grundschule sei dabei mit einem Spielplatz vergleichbar. Das Gericht wies in der Urteilsbegründung zudem darauf hin, dass der Schulbetrieb zeitlich begrenzt sei und dass die Grundstücke in der Nähe der S-Bahn-Linie ohnehin „durch eine nicht unerhebliche Geräuschvorbelastung geprägt“ seien.

Im vorigen Jahr klagten Anwohner in Lankwitz gegen den Ausbau eines Spielplatzes – ohne Erfolg. An der Zehlendorfer Clayallee wird dagegen rund um Spielplätze und eine Kita, wie berichtet, eine meterhohe Wand errichtet, zum Lärmschutz von Neubauwohnungen, obwohl noch keine Klage dazu vorliegt. Gegen die Mauer gibt es Proteste.

Zur Startseite