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Berlin: Nachtflüge ab Tegel nur mit Einzelerlaubnis Am BER zahlen Händler vorerst keine Miete

Ob das Nachtflugverbot für Tegel gelockert wird, ist noch nicht entschieden. Eine generelle Aufhebung der derzeitigen Regelung sei nur mit einem aufwendigen „Änderungsgenehmigungsverfahren“ möglich, was zeitlich wohl nicht zu schaffen sei, sagte die Sprecherin der Verkehrsverwaltung, Petra Rohland.

Ob das Nachtflugverbot für Tegel gelockert wird, ist noch nicht entschieden. Eine generelle Aufhebung der derzeitigen Regelung sei nur mit einem aufwendigen „Änderungsgenehmigungsverfahren“ möglich, was zeitlich wohl nicht zu schaffen sei, sagte die Sprecherin der Verkehrsverwaltung, Petra Rohland. Deshalb müssten Einzelausnahmen genehmigt werden, die von den Fluggesellschaften beantragt und begründet werden müssten. Bei der Entscheidung müsse man auch berücksichtigen, wie viele Flüge es in den bisher als flugfrei eingestuften Zeiten geben würde.

Air Berlin hat, wie berichtet, darum gebeten, bis zur Eröffnung des Flughafens in Schönefeld die Nachtruhe in Tegel nur noch auf die Zeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr zu beschränken. Bisher dürfen Maschinen nach 6 Uhr und bis 22 Uhr starten; Landungen sind bis 23 Uhr gestattet – bei Verspätungen bis 24 Uhr. Mehrfach mussten wegen Bauarbeiten Flüge von Schönefeld nach Tegel verlagert werden. Für Nachtflüge gab es dann meist Ausnahmen. Regelmäßig startet und landet derzeit nach Mitternacht die Postmaschine.

Für die rund 150 Händler und Gastronomen, die am neuen Flughafen einziehen, besteht weiter Ungewissheit über das Einzugsdatum. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte am Donnerstag in seiner Regierungserklärung vor dem Abgeordnetenhaus für direkt Betroffene wirtschaftliche Entschädigung angekündigt. Was das konkret bedeutet und ab wann diese Hilfe erfolgt, bleibt offen. Auf Anfrage erklärte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung lediglich, dafür sei der Flughafen verantwortlich. „Wir erwarten, dass die Flughafengesellschaft kurzfristig auf die betroffenen Unternehmen zugeht und auch entsprechende Strukturen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen schafft“, sagte Sebastian Harnisch, Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung. Die Flughafengesellschaft sei jetzt gefordert, besondere Härten für diese Unternehmen abzufedern und mit deren Anliegen sorgfältig umzugehen.

Miete am noch nicht fertiggestellten BER müssen die Händler erst einmal nicht ab dem 3. Juni zahlen. In den Mietverträgen für Handel und Gastronomie steht nach Auskunft einiger betroffener Unternehmen, dass Zahlungen erst mit Inbetriebnahme des Flughafens fällig werden. Die Kaution sei vor einiger Zeit schon fällig gewesen. cof, kt

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