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Nachtflug-Gegner: Keine Ruhe am Flughafen

Bürgerinitiativen geben auch nach dem Leipziger Urteil nicht auf. Sie planen Volksbegehren und weitere Klagen gegen die Entscheidung, nach der in Schönefeld auch am späten Abend und frühen Morgen geflogen werden darf.

Von Sandra Dassler

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, wonach am künftigen Großflughafen in Schönefeld auch am späten Abend und am frühen Morgen geflogen werden darf, hat die Gegner der Nachtflüge nicht besonders überrascht. Dennoch reagierten viele sehr emotional – und besonders schnell – auf die Nachricht, wonach Flüge auch in den sogenannten Randzeiten von 22 bis 24 Uhr sowie von 5 bis 6 Uhr möglich sind.

„Die nächsten Schritte sind geplant“ hieß es bereits kurze Zeit nach der Urteilsverkündung kämpferisch auf der Homepage vom Infobüro Fluglärm. Noch am gestrigen Nachmittag trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative, um über ihr weiteres Vorgehen zu beraten. Sprecher Werner Gerhardt sagte danach dem Tagesspiegel: „Wir werden uns am kommenden Mittwoch mit Vertretern der anderen Initiativen zusammensetzen. Natürlich denken wir jetzt über den Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und sogar zum Europäischen Gerichtshof nach.“ Zuvor wolle man aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten, so Gerhardt.

Wolfgang Brenneis von der Initiative Stahnsdorf gegen Fluglärm ist der Ansicht, dass das Urteil „vom Tenor her nicht hilfreich ist, nicht zur Befriedung der Region beiträgt und die Kluft zwischen Bevölkerung und Flughafen vergrößert“. Für die beiden Landesregierungen, vor allem für die brandenburgische, sei es ein Pyrrhussieg, meint Brenneis: „Die Richter haben den Ball wieder zur Politik zurückgespielt. Die Zeit des Nichtstuns ist vorbei. Jetzt kann niemand mehr sagen, man müsse erstmal das Urteil abwarten. Jetzt müssen sich die Regierenden entscheiden, ob sie sich auf Dauer gegen ihre Bürger stellen wollen. Dann droht die zweite Stufe des Volksbegehrens.“

Das sieht auch Matthias Schubert von der Initiative Kleinmachnow gegen Fluglärm so. „Wir haben sowohl in Berlin als auch in Brandenburg bereits die notwendigen Unterschriften für die erste Stufe des Volksbegehrens zusammen, so dass sich die Parlamente mit unserem Anliegen beschäftigen müssen“, sagt er. Trotz des Urteils von Leipzig sei es durchaus noch möglich, ein landesplanerisches Nachtflugverbot festzusetzen.

Damit die für die zweite Stufe des Volksbegehrens notwendigen Unterschriften zusammenkommen, bereite man in den Umlandgemeinden schon Räume vor und berate über längere Öffnungszeiten in den Ämtern, sagt Schubert.

Auf einen interessanten Aspekt im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verweist Matthias Piaszinski von der Stahnsdorfer Initiative: „Da steht auch, dass der Lärm zwischen 22 und 23 Uhr abschwellen und zwischen 5 und 6 Uhr anschwellen sollte“, sagt er: „Die können also beispielsweise nicht von Null auf Hundert starten – und wenn sie es doch tun, sind die Bürger nicht schutzlos.“

Ferdi Breidbach vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVVB) hat da so seine Zweifel: „Wer will das denn kontrollieren?“, fragt er: „De facto hat das Gericht beschlossen, dass zwischen 22 und 23 Uhr 70 Maschinen fliegen dürfen – das ist mehr als Minutentakt.“ Für Breidbach, der natürlich gestern zur Urteilsverkündung in Leipzig war, ist die Gerichtsentscheidung der Beweis, „dass körperliche Unversehrtheit von Menschen keine Rolle spielt, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht.“

Breidbach verweist auf ein Gutachten, wonach fast 100 Prozent der Befragten lieber nicht nachts fliegen wollen. Und auf die vielen Betroffenen, die sich – wie er – im Berliner Umland ein Häuschen gebaut haben und jetzt sogar nachts den Fluglärm ertragen müssen: „In Leipzig sind wieder Tränen geflossen“, sagt er: „Die Menschen standen vor dem Gerichtssaal und haben geweint.“

Werner Gerhardt vom Infobüro Fluglärm sagt, dass dies vor allem einige unmittelbar Betroffene gewesen seien. Die Bürgerinitiativen hätten eigentlich mit diesem Urteil gerechnet. Positiv sei, dass Verbesserungen beim Schallschutz erreicht wurden: „Es gibt neue Lärmkarten, die auch neue Gebiete erfassen. Für jene, die bereits Lärmschutzmaßnahmen bewilligt bekommen haben, bleibt es dabei.“

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