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Nazi-Aufmärsche: Kabinett verabschiedet Gesetz

Die brandenburgische Landesregierung hat ein neues Versammlungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit sollen Neonazi-Aufmärsche an Gräberstätten wie dem Waldfriedhof in Halbe verhindert werden, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU).

Potsdam - Rechte Aufmärsche beschädigten das Ansehen des Landes. Zudem werde damit die Würde der Opfer verletzt. Deshalb sollten sie verboten werden.

Das Gesetz soll nach dem Willen von Schönbohm zum 1. November in Kraft treten, da für den 18. November Neonazis erneut eine große Kundgebung in Halbe angemeldet hätten, die auch zum Friedhof führen solle. Schönbohm geht davon aus, dass das Gesetz eine deutliche Mehrheit im Landtag findet. Das Parlament wird im September und Oktober über das Gesetz beraten.

In Halbe im Landkreis Dahme-Spreewald befindet sich der größte deutsche Soldatenfriedhof. Dort liegen mehr als 23 000 Kriegsopfer begraben. Jedes Jahr am Vortag des Volkstrauertages versammeln sich in Halbe Hunderte von Neonazis zum so genannten Heldengedenken.

Das im vergangenen Jahr verabschiedete brandenburgische Gräbergesetz hatte sich in der juristischen Auseinandersetzung um die Zulassung der Neonazi-Aufmärsche als wirkungslos erwiesen. Die Richter räumten dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Vorrang ein. Nun soll das geänderte Versammlungsgesetz greifen.

In dem neuen Versammlungsgesetz heißt es, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge seien auf Gräberstätten sowie in deren "unmittelbarer und engen räumlichen Nähe" verboten. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde auf Antrag des Veranstalters eine Ausnahme von dem Verbot erteilen. Ausnahmen sind jedoch nicht möglich, wenn an Formen oder Inhalte nationalsozialistischen Heldengedenkens angeknüpft werden soll oder das Unrecht einer Gewaltherrschaft verleugnet werden soll.

Verbot von Kundgebungen im Ort rechtswidrig

In dem Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regelungen die verfassungsmäßig verankerten Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung einschränken. Verfassungsrechtlich sei das Gesetz deshalb nicht frei von einem Restrisiko, sagte Schönbohm. Doch solle alles versucht werden, um die Würde der Opfer zu schützen.

Für den Waldfriedhof Halbe wird ein konkreter Schutzbereich festgelegt. Dieser umfasst den Friedhof selbst, die ihn umgebenden Straßen, den Friedhofsvorplatz sowie die Fläche mit dem Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges.

Schönbohm betonte, das Gesetz könne keine rechtsextremistischen Kundgebungen in dem Ort Halbe verbieten. Das sei juristisch nicht möglich. Deshalb komme es darauf an, dass die Demokraten am 18. November wieder ein deutliches Zeichen gegen Rechts setzen.

Nach Angaben von Staatskanzleichef Clemens Appel hat das Brandenburger Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit für den 18. November in Halbe eine Veranstaltung unter dem Motto "Tag der Demokraten" angemeldet. Der Vorsitzende Heinz-Joachim Lohmann sowie Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und sein Stellvertreter Schönbohm würden einen Teilnahmenaufruf für die Veranstaltung herausgeben.

Geplant seien eine Straße der Demokraten mit Ständen der Parteien, Live-Musik und Reden. Eine Blockade des Nazi-Aufmarsches wie im vergangenen Jahr ist laut Appel nicht möglich. Die Polizei werde dieses Mal eine größere Pufferzone zwischen beiden Veranstaltungen schaffen. (tso/ddp)

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