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Spreedreieck

© Simulation: Mark Braun Architekten

Neubau-Querelen: Spree-Dreieck: Skandal kann Berlin teurer kommen

Das Oberverwaltungsgericht könnte die Baugenehmigung für das Grundstück an der Friedrichstraße endgültig kippen - dann droht Berlin eine Schadenersatz-Klage über 100 Millionen Euro.

Der Druck auf den Senat am Spreedreieck nimmt weiter zu. Liegt bis kommenden Dienstag keine außergerichtliche Einigung zwischen dem Kläger und dem Land vor, wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) sich mit dem zweiten Teil der Klage gegen das umstrittene Bauprojekt beschäftigen und über die Baugenehmigung urteilen. Nachdem die Kammer schon den Bebauungsplan zurückgenommen hat, wird aller Voraussicht nach auch die Baugenehmigung für ungültig erklärt. Die Konsequenz wäre ein sofortiger Baustopp und damit noch höhere Schadensersatzforderungen gegen das Land Berlin – diesmal vom Bauherrn am Spreedreieck.

„Bisher war die Kammer dem Wunsch der Kläger nachgekommen und die Verhandlungen abzuwarten“, erklärte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage. Die Geduld des Klägers sei aber zu Ende, weshalb das OVG sich erneut mit dem Spreedreieck beschäftigen werde. „Als Frist gilt der 11. März.“

Wie berichtet, verhandeln die Finanz- und die Stadtentwicklungsverwaltung mit dem Kläger – der Gesellschaft GVG, die ihren Bau an der Weidendammer Brücke an die spanische Hotelkette Sol Melia vermietet hat – um das Bauvorhaben am Spreedreieck noch zu retten. Die GVG konnte vor Gericht die baurechtlichen Grundlagen für den Neubau kippen, weil das OVG urteilte, der im Bau befindliche Bürokomplex am Bahnhof Friedrichstraße sei überdimensioniert, so dass ein städtebaulicher Missstand drohe.

Der Senat bot dem Kläger daraufhin vier Millionen Euro als Entschädigung an, doch der Vertrag ist noch nicht unterschriftsreif. Denn der Senat verlangt, dass der Kläger das Land vor Ansprüchen Dritter schützt. Anders gesagt: Die GVG soll sicherstellen, dass nicht noch mehr Nachbarn des Spreedreiecks das Land auf Schadensersatz verklagen, weil der Senat den gläsernen Komplex genehmigt hat. Für den Anwalt der GVG ist das unannehmbar: „Wir erwarten, dass der Senat nicht die Interessenlagen vermengt“, sagt Martin Fleckenstein, „und die möglichen Ansprüche Dritter selber regelt.“

Derweil wächst auch der politische Druck. Die CDU überlegt, ob sie eine Sondersitzung des Vermögensausschusses beantragt, nachdem die Abgeordneten in der letzten Sitzung dem Vier-Millionen-Vertrag nicht zugestimmt hatte: „In der nächsten Sitzung steht das Thema gar nicht auf der Tagesordnung“, sagt CDU-Haushaltsexperte Florian Graf, „der Senat versucht, das Thema über die Osterpause auszusitzen.“

Zwar hat der Senat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des OVG-Urteils eingelegt, wird dadurch aber, wie das Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) hofft, wohl keine Zeit gewinnen. Sie lehnte am Freitag, wie auch in der letzten Sitzung des Bauausschusses eine Stellungnahme mit dem Hinweis ab, die Finanzverwaltung habe die Federführung bei den Verhandlungen. Die Verwaltung von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) wollte wegen der laufenden Verhandlungen keine Stellungnahme abgeben.

Fest steht indes, dass am Ende für das Land alles noch teurer werden könnte. Entscheidet das OVG für einen Baustopp, hat Bauherr Harm Müller-Spreer schon seinerseits eine Schadensersatzklage angekündigt. Zwischen 50 und 100 Millionen Euro will er für diesen Fall vom Land haben.

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