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Berlin: Neue Initiative gegen Wohnungsnot Senat billigt Verordnung gegen Zweckentfremdung

Eine neue Waffe im Kampf gegen Wohnungsnot und Immobilienspekulanten kommt in Kürze zum Einsatz: Der Senat hat die „Rechtsverordnung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ gebilligt. Sobald der Rat der Bürgermeister zugestimmt hat, womit allgemein gerechnet wird, könnte es eng werden für Vermieter von Ferienwohnungen oder auch für Hauseigentümer, die ihre Wohnungen leer stehen lassen, weil sie das Haus abreißen wollen oder auf höhere Mieten und Kaufpreise spekulieren.

Eine neue Waffe im Kampf gegen Wohnungsnot und Immobilienspekulanten kommt in Kürze zum Einsatz: Der Senat hat die „Rechtsverordnung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ gebilligt. Sobald der Rat der Bürgermeister zugestimmt hat, womit allgemein gerechnet wird, könnte es eng werden für Vermieter von Ferienwohnungen oder auch für Hauseigentümer, die ihre Wohnungen leer stehen lassen, weil sie das Haus abreißen wollen oder auf höhere Mieten und Kaufpreise spekulieren.

Rücksicht nimmt der Senat allerdings auf die vielen Läden, Lokale, Büros und Praxen, die gewerblich oder von sozialen Einrichtungen genutzt werden. Sofern diese vor Inkrafttreten der Verordnung schon vorhanden waren, bleiben sie geschützt bis der Mietvertrag endet. Aber auch danach können noch Sondergenehmigungen erteilt werden, wenn öffentliches Interesse daran besteht: etwa wenn Kitas oder soziale Träger in Wohnungen untergebracht sind. Und falls die Geschäfte des Mieters so schlecht laufen, dass durch die Räumung der zweckentfremdeten Wohnungen seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist, darf er auch bleiben. Und die Betreiber von Ferienwohnungen haben zwei Jahre Zeit ab Inkrafttreten der Verordnung, um ihre Immobilien wieder in gewöhnliche Mietwohnungen umzuwandeln.

„Die Bezirke kontrollieren das neu eingeführte Verbot und erhalten dafür mit 17 neuen Stellen auch ausreichend Personal“, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD).

Der Berliner Mieterverein „begrüßte“, dass die Regelung berlinweit gelten soll und nicht nur in stark gefragten innerstädtischen Quartiere. Nun sei es an Finanzsenator Ulrich Nußbaum, rasch die erforderlichen Finanzmittel zu genehmigen, die für die Einstellung zusätzlichen Personals in den Bezirken erforderlich sind. Ohne Überprüfung sei die Verordnung ein stumpfes Schwert. Ralf Schönball

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