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Berlin: Neue Klage der Schönefeld-Gegner

Initiativen wollen mit Verfassungsbeschwerde die Kosten für Gutachten gegen den Standort erstreiten

Die Gegner des neuen Großflughafens in Schönefeld ziehen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieser Schritt hat allerdings ein anderes Ziel als ihre bisherigen juristischen Initiativen, mit denen sie den Airportausbau verhindern wollten. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde möchten sie die Rückerstattung von 100 000 Euro erreichen und zugleich „den Abbau von Bürgerrechten verhindern“, so ihr Anwalt Wolfgang Baumann.

Das Geld hatten sie für Gutachten gezahlt, mit denen sie im April 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen einjährigen Baustopp in Schönefeld erstritten. Als Gewinner hätten sie Anspruch auf Rückerstattung gehabt, meint der Anwalt. Doch bisher wurde ihnen kein Cent zugesprochen. Baumann: „Sollte dies ein Präzedenzfall werden, würde sich künftig niemand mehr trauen, gegen Bauvorhaben vorzugehen und dafür teure Gutachten in Auftrag zu geben.“

Ob die BBI-Gegner Gehör finden, ist unter Experten umstritten. Der Professor für Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin, Christian Pestalozza, widerspricht. „Ein Verfahrensgewinner hat nicht automatisch Anspruch auf volle Kostenerstattung.“ Zuvor müsse das Leipziger Gericht klären, wie bedeutend die Gutachten für seine Entscheidung waren.

Mitte 2004 war der BBI-Ausbau planungsrechtlich beschlossen worden. Die Bauarbeiten konnten trotz der Klagen von Gegnern beginnen. Mit einem Eilverfahren erreichten diese aber den Baustopp bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Hauptklagen. Dabei legten sie den Leipziger Richtern Gutachten beispielsweise zur Lärmbelästigung vor, die sie für 100 000 Euro in Auftrag gegeben hatten.

Doch den erhofften Beschluss zur Erstattung der Gutachterkosten verschoben die Richter auf die Zeit nach der Hauptverhandlung. Im Frühjahr 2006 gaben sie dann den Weg zum Bau des BBI frei, allerdings mit verschärften Lärmschutzauflagen. Die Gegner gewannen nur teilweise, weshalb sie nun fürchten, dass auch die Kosten nur anteilig erstattet werden. Bis in Leipzig darüber entschieden wird, wollen sie nicht warten – und ziehen nun vors Bundesverfassungsgericht.

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