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Zur Sicherheit und besseren Übersicht bei Großveranstaltungen und Demonstrationen, sollen Kameras die Arbeit der Polizei erleichtern.

© dpa

Neuer Gesetzentwurf: Polizei soll Demos filmen dürfen

Laut einem neuen Gesetzesentwurf soll es der Polizei erlaubt werden, Demonstrationen zu filmen, gespeichert werden dürfen die Aufzeichnungen jedoch nicht. Die Meinungen zu dieser Planung gehen stark auseinander.

Der Senat will einen Gesetzesentwurf einbringen, um der Polizei Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen und Festen zu erlauben. Diese Videobilder sollen in Echtzeit der „Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel“ helfen. Nach der Sommerpause dürfte der Entwurf im Abgeordnetenhaus debattiert werden – in der Opposition sieht man ihn jetzt schon kritisch. Er sieht vor, dass die Polizei dann Versammlungen und ihr Umfeld filmen darf, wenn dies wegen Unübersichtlichkeit der Veranstaltung erforderlich sei. Dies ermögliche der Polizei, „schnell und angemessen auf das jeweilige Geschehen zu reagieren“ sowie Sicherheit und Verkehrsplanung zu gewährleisten. Die Videos dürfen nicht gespeichert werden. Einzelne Demonstranten sollen nicht ins Visier der Behörden geraten, heißt es: „Da bei Übersichtsaufnahmen von einem erhöhten Standort aus in Weitwinkeleinstellung ein möglichst großer Bereich gezeigt wird, sind die im Bild befindlichen Personen nur so klein zu sehen, dass eine persönliche Erkennbarkeit und Identifizierung in aller Regel ausgeschlossen ist“, erklärte die Senatsinnenverwaltung. Einzelpersonen heranzuzoomen sei nicht gestattet.

Anlass für den Entwurf ist ein weithin beachtetes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von 2010: Die Richter hatten die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen untersagt. Die langjährige Praxis der Berliner Polizei verstoße gegen Grundrechte, hieß es. Wer an Protesten teilnimmt, darf nicht per se registriert werden. Dies könne ihn von der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit abschrecken und die Meinungsbildung beeinträchtigen. Erlaubt seien Aufnahmen nur, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass von Demonstranten „erhebliche Gefahren“ ausgehen.

Die Grünen fordern, dass unabhängige Beobachter die Polizei beim Filmen kontrollieren dürfen. Datenschützer und Juristen weisen daraufhin, dass „der Teufel im Detail liegt“, man also den konkreten Wortlaut des Entwurfes abwarten müsse. Unabhängig vom aktuellen Gesetzentwurf können Beamte jederzeit Demonstranten gezielt filmen, wenn sie von ihnen konkret Straftaten erwarten – dies geschieht beispielsweise massenhaft bei Aufzügen am 1. Mai. Diese Aufnahmen werden gespeichert.

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