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Mieten hoch, Erklärungszwang auch. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) kämpft an vielen Fronten.

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Update

Neuer Mietspiegel für Berlin: Miete steigt sprunghaft in einigen Kiezen

Neue Details zum Mietspiegel: Besonders teuer sind Altbauwohnungen geworden, und in einigen Kiezen erhöhten sich die Mieten sogar sprunghaft. Der stadtweite Durchschnittswert liegt bei 2,7 Prozent.

Wieder sind die Mieten gestiegen: Dieses mal um 2,7 Prozent pro Jahr - so steht es in dem neuen Mietspiegel, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an diesem Montag herausgebracht hat. Das Plus entspricht einem Anstieg von 15 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Die Berlinweite "Durchschnittsmiete" liegt nun bei 5,84 Euro monatlich. Zuvor hatte die Vergleichsmiete bei 5,54 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat auf ihrer Website bereits einen Abfrageservice eingerichtet. Wer hier Wohnstraße, Baujahr des Hauses und Wohnungsgröße eingibt, findet dann die aktuelle ortsübliche Vergleichsmiete.

Am stärksten stiegen demnach die Mieten bei Altbauten aus den Baujahren 1919 bis 1949: um 2,8 Prozent. Auch für Wohnungen mit einer Fläche zwischen 60 und 90 Quadratmetern muss überdurchschnittlich mehr Miete bezahlt werden als vor zwei Jahren - drei Prozent. Wichtiger aber noch: In vielen Stadtgebieten stiegen die Mietspiegelwerte sprunghaft, weil diese "aufgewertet" wurden, also beispielsweise eine "einfache" Lage" in eine "mittlere" hochgestuft wurde. 5240 Adressen von insgesamt 17.000 geprüften waren davon betroffen.

München und Hamburg sind deutlich teurer

Die Berliner Durchschnittsmiete von 5,84 Euro je Quadratmter und Monat laut Mietspiegel liegt deutlich unter den Vergleichswerten von München (10,73 Euro) oder Hamburg (7,56 Euro). Allerdings sei das durchschnittliche Einkommen in der Stadt erheblich geringer als in anderen Großstädten, sagte Geisel.

Und die Vermieter wollen noch mehr Spielraum für Mieterhöhungen durchsetzen. Das zeigen deren erneute Attacken auf den Mietspiegel: Zwei Verbände, Haus und Grund sowie der Bundesverband freier Wohnungsunternehmen, erkennen den neuen Mietspiegel nicht als qualifiziert an. Geisel sagte,  er "verstehe" das Verhalten nicht. Beide Verbände hätten vor zwei Jahren den Mietspiegel noch anerkannt. Vermutlich stehe das Verhalten im Zusammenhang mit der Einführung der Mietpreisbremse und der Sorge der Vermieter, dass deren "Gewinnaussichten geschmälert" werden könnten.

Alle zwei Jahre ein neuer Mietspiegel

Der Mietspiegel erscheint alle zwei Jahr neu. Bausenator Andreas Geisel sagte: "Wir spüren die Attraktivität der wachsenden Stadt Berlin an steigenden Mieten und einem angespannten Wohnungsmarkt". Der Berliner Mieterverein erwartet nach Inkrafttreten des neuen Mietspiegels weitere Mieterhöhungen, denn die Mietspiegeloberwerte sind seit dem letzten Mietspiegel um 7,7 Prozent gestiegen.

Der Mietspiegel wird seit 1974 in einem paritätisch besetzten Gremium von Mieter- und Vermieterverbänden erarbeitet und von einem wissenschaftlichen Institut geprüft. In den meisten deutschen Städten gibt es ihn und gilt als Richtschnur in Fragen der Miethöhe. Sowohl Mieter als auch Vermieter können sich darauf berufen.

Gericht kippte den alten Mietspiegel

Erst vorige Woche hatte ein Amtsgericht die bisherige Regelung zum Mietspiegel gekippt. Das Gericht bezeichnte das Verfahren zur Erarbeitung des Werks als "unwissenschaftlich", weil die "Extremwerte" in einer bestimmten Lage aus der Berechnung des ortsüblichen Mietpreises ausgeschlossen werden. Hintergrund: Die allerbilligsten Mieten und die allerteuersten fließen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht ein, weil sie nach Auffassung der Experten das Bild am Markt verzerren. (Was das Urteil nun genau für die Mieter bedeutet, lesen Sie hier.)

Die Vermieterseite warf dem Senat deshalb vor, er manipuliere den Mietspiegel. Dazu sagte der Stadtentwicklungssenator: "Der Mietspiegel ist ein wertvolles instrument. Er gibt Sicherheit und Orientierung und das wird auch in Zukunft so sein." Der Senator nannte dennoch die Festlegung "bundeseinheitlicher Kriterien" für die Erstellung des Mietspiegels sinnvoll, eine Arbeitsgruppe zu dem Thema sei bereits von der Bundesregierung gegründet. Allerdings sei der Berliner Mietspiegel auch ohnediese heute schon auf "außerordentlich hohem Niveau".

So mancher fürchtet nach dem Gereichtsurteil bereits negative Folgen für die Mietpreisbremse, die aber laut Senat wie geplant am, 1. Juni in Kraft treten soll. Lau "Mietbegrenzungsverordung", so die offzielle Bezeichnung, darf die Miete bei einer Wiedervermietung nicht mehr als zen Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regeluing gilt für zunächst fünf Jahre.

Mehr über Zuzug nach Berlin und die Verbindung zwischen Mieten und Ferienwohnungsvermittlungen wie Airbnb auf unserer Sonderseite Häuserkampf.

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