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Berlin: Neuer Prozess um Mord an Ehepaar

Urteil gegen Oliver A. aufgehoben – 14 Jahre waren dem BGH zu mild

Das Urteil gegen Oliver A. provozierte Widerspruch – für die Hinterbliebenen der Opfer und so manchen Prozessbeobachter war es ein Skandal. Der 33Jährige, der in einem Villenviertel in Weißensee ein Ehepaar niedergestochen hatte, kam mit 14 Jahren Haft wegen zweifachen Totschlags davon. Dieses Urteil vom März vergangenen Jahres aber hatte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Bestand. Es sei komplett aufgehoben und eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Berliner Landgerichts angeordnet worden, bestätigte gestern der BGH.

Warum Oliver A. nicht wegen Mordes schuldig gesprochen wurde, konnte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat nicht nachvollziehen. Die Bundesrichter sprachen von einer zum Teil „gekünstelt“ wirkenden Urteilsbegründung und gaben einen deutlichen Hinweis auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Kritisiert wurde zudem die Verschiebung des Strafrahmens wegen verminderter Schuldfähigkeit.

Oliver A. habe gewusst, dass er unter Alkohol zu Gewalttaten neige. Mit 20 hatte er im Vollrausch ältere Leute angegriffen. Mit 25 erschlug er einen Zechkumpanen und bekam dafür viereinhalb Jahre Haft. Nach drei Jahren im Maßregelvollzug und einer Therapie kam er auf Bewährung frei.

Am frühen Morgen des 10. August 2002 verfolgte Oliver A. nach durchzechter Nacht eine 16-Jährige bis in ihr Elternhaus. Er drang durch ein Fenster in das Haus des ihm völlig unbekannten Ehepaars ein. Dort stach er nach seiner Entdeckung zunächst die 42-jährige Mutter nieder. Um fliehen zu können, tötete er kurz darauf deren 63-jährigen Ehemann. Der ehemalige Bauunternehmer starb noch am Tatort, die Frau nach Koma drei Monate später. Vor Gericht berief sich Oliver A. auf eine Bluttat im Rausch und auf Erinnerungslücken. Die 40. Große Strafkammer ging schließlich davon aus, dass er „in seiner Steuerungsfähigkeit ganz erheblich eingeschränkt war, in Panik handelte“. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dagegen auf einen Schuldspruch wegen Mordes und auf lebenslange Haft sowie Sicherungsverwahrung plädiert. K.G.

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