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Berlin: Neuer Schulgesetz-Entwurf: Was sich alles verändern soll

Seit gestern Mittag steht der neue Schulgesetzentwurf im Internet. Allerdings sind die Knackpunkte in dem 119-Seiten-Werk nicht auf Anhieb zu finden.

Seit gestern Mittag steht der neue Schulgesetzentwurf im Internet. Allerdings sind die Knackpunkte in dem 119-Seiten-Werk nicht auf Anhieb zu finden. Deshalb stellen wir einige wichtige Neuerungen vor.

Bei der Grundschulwahl bleiben die Einschulungsbereiche entscheidend. Allerdings kann eine andere Schule gewählt werden, wenn man ein bestimmtes Schulprogramm, Fremdsprachenangebot oder Ganztagsbetreuung wünscht. Es bleibt bei der sechsjährigen Grundschule, allerdings mit getrennten Leistungsgruppen in den fünften und sechsten Klassen. Ansonsten will Böger "abwarten, wie sich die Diskussion entwickelt".

Das Grundschulgutachten heißt jetzt "Bildungsgangempfehlung". Neu ist, dass die Klassenkonferenz künftig "nach Maßgabe der Noten und Zeugnise der Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie einer pädagogischen Beurteilung" entscheidet, für welche Oberschule ein Kind am geeignetsten ist. Wie bisher soll die Empfehlung aber nur als das viertes von fünf Kriterien eine Rolle spielen und auch nur dann, wenn es an der Wunschschule mehr Anmeldungen als Plätze gibt.

Die Islamische Föderation findet im Schulgesetz keine Erwähnung. Es enthält allerdings auch keine Bestimmungen, mit denen man ihr den Weg in die Schulen vom kommenden Sommer an verwehren könnte. Damit bleibt lediglich die Beanstandungen der Rahmenpläne als Hilfsmittel, um sie draußen vor der TÜr zu lassen. Allerdings nur so lange, bis die Föderation mit Hilfe ihrer Juristen alle Beanstandungen entkräftet hat.

Viel Streit dürfte es noch darüber geben, dass Böger sich die Aussonderung verhaltensauffälliger Kinder ("Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung") offen hält (§ 40). Der Tagesspiegel hatte schon vor Monaten über entsprechende Pläne berichtet. Teile der SPD und die Grünen lehnen dies kategorisch ab.

Zur Schulzeitverkürzung gibt es keine Festlegung nur die Aussage, dass die gymnasiale Oberstufe "mindestens zwei Jahre" dauern muss (§ 30). Allerdings betonte Böger gestern seine Entschlossenheit, das Mainzer Modell mit dem vorgezogenen Abitur um 3 Monate anzuwenden. Außerdem prüft er, wie berichtet, allen Gymnasien den Weg zum Expressabitur in 12 Jahren zu ebnen durch Überspringen einer Klasse. Allerdings kollidiert dies mit der Vorgabe der anderen Kultusminister, dass das Gymnasium mindestens sieben Jahre dauern müsse. Berlin mit seiner sechsjährigen Grundschule hätte dann aber nur sechs Jahre auf dem Gymnasium zu bieten.

Zur Schulkonferenz, deren Bedeutung gestärkt wird, soll künftig auch ein externes Mitglied gehören, außerdem der Schulleiter und je vier Lehrer, Erziehungsberechtigte. Sie kann beschließen, dass sogenannte Kopfnoten erteilt werden, dass also das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt wird. Zu ihren vielfältigen Kompetenzen (§ 79ff) gehört, dass sie über die Bestellung des Schulleiters bestimmt, über die Verwendung zugewiesener Personal- und Sachmittel, über Schulprogramm, Organisationsgrundsätze, Evaluationsprogramm. Die GEW hat bereits ihre Bedenken geäußert, weil durch die Stärkung des Misch-Gremiums "Schulkonferenz" die Lehrer Kompetenzen verlieren.

Den mittleren Schulabschluss erwirbt man durch Prüfungen in den Fächern Deutsch Mathematik und einer Fremdsprache. Auch Gymnasiasten die die Versetzung in die 11. Klasse erreicht haben, müssen die Prüfungen anhand zentral vorgegebener Fragestellungen absolvieren, um die mittlere Reife zu erlangen.

Als neue Schulform wird die verbundene Haupt- und Realschule eingeführt. Bisher gibt es sie nur als Schulversuch.

In den kommenden Wochen wird der Entwurf in den Gremien innerhalb der Koalition und der Fraktionen diskutiert. Das Papier soll ab sofort in den Gremien diskutiert werden, im Sommer in den Senat gehen und am 1. August 2002 in Kraft treten. Davon ausgenommen sind die Paragraphen zum Schulprogramm und zur Qualitätssicherung /Evaluation sowie zum mittleren Schulabschluss, die erst ab August 2003 bzw. 2004 umgesetzt werden.

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