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Berlin: Neuer Schulgesetzentwurf: Grüne bevorzugen Schulleiter auf Zeit

Viel Lob, aber auch Kritik an "Schwachpunkten und Leerstellen" im neuen Schulgesetzentwurf äußerten gestern die Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus. Für ihr Urteil hatten sie die Veröffentlichung des Papiers nicht erst abgewartet.

Viel Lob, aber auch Kritik an "Schwachpunkten und Leerstellen" im neuen Schulgesetzentwurf äußerten gestern die Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus. Für ihr Urteil hatten sie die Veröffentlichung des Papiers nicht erst abgewartet. Es kursiert mittlerweile das Gerücht, dass die Senatsschulverwaltung den Entwurf doch noch kurzfristig ins Internet stellen will, ohne den SPD-Bildungsparteitag im April abzuwarten.

Zu den "Leerstellen" des Entwurfs gehört für den schulpolitischen Sprecher der Bündnisgrünen, Özcan Mutlu, dass der Übergang auf die Oberschule noch nicht "zufriedenstellend" geregelt sei. So sei der bisherige Terminus "Grundschulgutachten" lediglich durch den Begriff "Bildungsempfehlung" ersetzt worden.

Das Entscheidende aber, nämlich die Aussage, wie diese Empfehlung zustandekommen soll, bleibe offen. Somit existiere wieder keine gerichtsfeste Definition. Die Bezirksämter würden vor Gericht - wie dies schon bisher geschieht - scheitern, wenn Eltern ihre Kinder entgegen der Empfehlung in eine Schule einklagen wollten.

Einen "Schwachpunkt" sieht Mutlu darin, dass Schulleiter weiter auf Lebenszeit eingesetzt werden sollen. Er plädiert für eine Befristung, damit Schulen "unfähige Leute loswerden" können. Bedenken hegt er gegen den Plan, dass Schulleiter ihre Kollegen künftig dienstlich beurteilen sollen. Dies dürfe nur mit Einverständnis der Lehrkraft geschehen, fordert Mutlu. Bisher schreibt der Schulrat die Beurteilungen - allerdings üblicherweise nach Absprache mit dem Schulleiter.

Die Bündnisgrünen begrüßen dagegen "außerordentlich" die Möglichkeit, dass Schulen Personal befristet selbst einstellen und ein eigenes Schulprogramm entwickeln können. Allerdings warnen sie vor ungleichen Bedingungen, die entstehen, wenn manche Schulen wesentlich mehr oder wesentlich weniger Sponsorengelder als andere einwerben. Der Staat sei verpflichtet, einen Ausgleich für benachteiligte Schulen zu finden. Andernfalls müssten die gut versorgten Schulen einen Teil der Sponsorengelder abgeben. Werbung an Schulen dagegen lehnt Mutlu kategorisch ab.

Eine "Diskriminierung" und damit einen Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz sieht der Abgeordnete in dem Passus über Behindertenintegration. Dort heißt es, dass die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf abgelehnt werden kann, wenn "schutzwürdige Belange" der anderen Schüler gefährdet sind. Dies könnte etwa bei besonders aggressiven Kindern Anwendung finden. Zudem plädiert Mutlu dafür, das Angebot an Integrationsplätzen ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation des Landes dem Bedarf anzupassen. Solange die Zahl gedeckelt werde, bleibe die Integration eine "reine Absichtserklärung".

Mit Kritik spart Mutlu auch nicht in Bezug auf etliche Lücken im Gesetz, die erst später durch Rechtsverordnungen des jeweiligen Schulsenators gefüllt werden sollen. Diese "Ermächtigungsklauseln", die sich wie ein roter Faden durch das Schulgesetz zögen, seien zum Teil noch diskussionsbedürftig. Sie betreffen wichtige Regelungen, etwa in bezug auf die getrennten Leistungsgruppen in den fünften und sechsten Grundschulklassen.

sve

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