zum Hauptinhalt

Energetische Sanierung: Energie-Gesetz könnte Mieter belasten

Der Bundestag will das Gesetz zur energetischen Sanierung beschließen. Es ermöglicht die Umlage von Baukosten auf den Nutzer der Wohnung.

Schlechte Nachrichten für die vielen Mieter von Berliner Altbauten: Der Bundestag will an diesem Donnerstag mit der Mehrheit von CDU und FDP ein Gesetz beschließen, das Experten zufolge eine Welle energetischer Sanierungen von Altbauten auslösen wird. Denn Hauseigentümer könnten künftig einen großen Teil ihrer Investitionen durch Steuervorteile wieder hereinholen – und außerdem die Kosten auf die Mieten abwälzen.

Nach energetischen Sanierungen steigen Mieten von Altbauten in Berlin im Schnitt um einen Euro pro Quadratmeter und Monat, eingesparte Heizkosten bereits abgezogen. Diese Zahl ergibt sich aus verschiedenen Untersuchungen mit ähnlichen Ergebnissen der landeseigenen Investitionsbank Berlin und des Berliner Mietervereins. Bei umfangreichen energetischen Sanierungen kann die Miete aber auch um weit über drei Euro je Quadratmeter steigen.

Das Gesetz der Bundesregierung erlaubt eine Umlage von elf Prozent der energetischen Sanierungskosten auf den Mieter. Außerdem können Hauseigentümer ihre Investition von dem zu versteuernden Einkommen abziehen. Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus sagt deshalb, dass das neue Gesetz ähnliche Folgen haben könnte wie die umstrittenen Sonderabschreibungen, mit denen die Regierung von Helmut Kohl die neuen Bundesländer in „blühende Landschaften“ verwandeln wollte. „Windige Finanzjongleure könnten das neue Gesetz zur Vermarktung unrentabler Immobilienanlagen nutzen“, befürchtet Paus.

Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag „bezweifelt, dass die Subventionierung solcher Sanierungsmaßnahmen über Steuererleichterungen geeignet und wirtschaftlich ist“. Der DIHT beruft sich auf die Stellungnahmen von 80 Industrie- und Handelskammern. Der Bundesrechnungshof befürchtet Missbrauch durch Hauseigentümer, die sowohl zinsverbilligte Darlehen bei der bundeseigenen KfW-Bank beantragen als auch Steuervorteile geltend machen.

Der Chef des Berliner Mietervereins Reiner Wild hält das Gesetz für „problematisch und falsch“. In Berlin würden vor allem Haushalte mit geringem Einkommen die zusätzlichen Kosten nicht bezahlen können. Wichtig sei es deshalb, dass Vermieter nicht gleichzeitig sowohl von den steuerlichen Vorteilen der Baumaßnahmen profitieren als auch von der Möglichkeit, deren Kosten auf die Mieter umzulegen. Vielmehr müsse wie im Falle von Subventionen durch die bundeseigene KfW-Bank die öffentliche Förderung von der Umlage der Kosten auf die Mieten abgezogen werden.

Dieter Blümmel, Verbandssprecher von Haus und Grund, sagte: „Mit dem Gesetz wird eine langjährige Forderung unseres Verbandes erfüllt“. Größere energetische Sanierungsaufwendungen könnten innerhalb von zehn Jahren vollständig steuerlich abgeschrieben werden. „Für einen nicht unerheblichen Teil der Klientel ist Steuersparen ein erheblicher Investitionsanreiz“. Das Gesetz könne allenfalls seine Wirkung verfehlen, weil es komplizierte technische Anforderungen an den Nachweis stelle, dass das Gebäude energetisch saniert wurde.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false