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Jede Stimme zählt. Vor einem Volksentscheid müssten genügend Unterschriften gesammelt werden.

© Florian Schuh/dpa

Neues Gesetz zu Volksbegehren in Berlin: Senat geht auf Kritik ein - aber hält an Werbung aus Steuermitteln fest

Der Innenausschuss hat am Montag das neue Gesetz zu Volksbegehren abgesegnet. Die Unterschriftensammlung wird nicht erschwert, doch ein Punkt bleibt umstritten.

Der Streit um das neue Gesetz zu Volksbegehren ist weitgehend beigelegt. SPD und CDU stellten am Montag im Innenausschuss eine neu formulierte Fassung der geplanten Gesetzesänderung vor. Mit den Stimmen von SPD und CDU wurde diese im Ausschuss abgesegnet; die drei Oppositionsparteien enthielten sich bei der anschließenden Abstimmung. Nun muss das Abgeordnetenhaus das Gesetz verabschieden.

Udo Wolf von der Linkspartei lobte, dass der Senat mehrere der von Verbänden vorgetragenen Kritikpunkte geändert habe. Zustimmung kam auch vom Verein „Mehr Demokratie“: „Den Initiativen wird auch in Zukunft genügend Spielraum bei der Unterschriftensammlung gewährt.“

Vor zwei Wochen noch hatte die Innenverwaltung angekündigt, dass unleserliche und unvollständige Angaben bei Unterschriftensammlungen zur Ungültigkeit der Unterschrift führen. Da es für die Durchsetzung eines Begehrens auf die Zahl der gesammelten Unterschriften ankommt, befürchteten die Initiativen, dass dann wesentlich mehr Stimmen gesammelt werden müssen, die Hürden also vom Senat absichtlich höhergelegt werden.

Senat: Zu viele Stimmen gefälscht

Dieser Konfliktpunkt ist nun vom Tisch. Zwar muss das Geburtsdatum und die Adresse angegeben werden. Wer seine Lesebrille nicht dabei hat oder nicht schreiben kann, darf sich den Unterschriftenzettel mit fremder Hilfe ausfüllen lassen, wie Innenstaatssekretär Bernd Krömer (DU) am Montag sagte. Abgesehen vom Geburtsdatum und der Signatur dürfen alle weiteren Angaben auf den Unterschriftenlisten unvollständig oder unleserlich sein. „Wir freuen uns, dass sich die Koalition dazu durchgerungen hat, die Unterschriftenprüfung nicht unnötig zu erschweren“, sagt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von „Mehr Demokratie“.

Der Senat hatte die Änderung des Gesetzes damit begründet, dass bei der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren Tempelhofer Feld 2014 viele Stimmen gefälscht worden seien. Dies stritt Dirk Behrendt von den Grünen erneut ab: „Es gab keinen Missbrauch und keine Fälschungen.“ Weiter sagte Behrendt: „Die SPD als Dauerregierungspartei tut sich schwer mit direkter Demokratie.“ Die beiden nächsten geplanten Volksbegehren – für mehr Fahrradpolitik und für den Flughafen Tegel – werden zeigen, wie der Senat mit ihnen umgeht, sagte Behrendt.

Keine „Propagandamaschine“

Denn der zweite Kritikpunkt der Verbände und der Opposition ist noch nicht vom Tisch: Künftig dürfen Senat und Abgeordnetenhaus mit Steuergeldern für ihre Position werben, das sieht das Gesetz vor. Der Verein „Mehr Demokratie“ und mehr als 70 Bürgerinitiativen haben diesen Einsatz von Steuergeld kritisiert: „Damit entsteht ein Ungleichgewicht zulasten der Initiativen, die ihre Kampagnenkosten weiterhin selbst aufbringen müssen“, teilte der Verein „Mehr Demokratie“ mit. Der Senat hatte entgegnet, dass es auch den beteiligten Senatsverwaltungen möglich sein muss, die Öffentlichkeit über ihre Position zu informieren.

Innenstaatssekretär Krömer versprach, dass der Senat bei künftigen Volksbegehren keine „Propagandamaschine“ anwerfen werde. „Wir werden sehen, ob der Senat uferlos Geld ausgibt“, entgegnete Behrendt darauf. Er schloss sich dem Vorschlag der Verbände an, dass auch Initiativen öffentliche Gelder bekommen.

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