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Berlin: Neues Insolvenzrecht gilt nicht nur für Firmen - Andrang der Schuldner bei Gericht blieb aus

Der Insolvenzantrag des Philipp Holzmann-Konzerns könnte ein Testfall für das neue Insolvenzrecht werden. Das schickte Insolvenzexperte Wilhelm Uhlenbruck seiner Bilanz zum Ende des ersten Jahres der neuen Insolvenzverordnung voraus.

Der Insolvenzantrag des Philipp Holzmann-Konzerns könnte ein Testfall für das neue Insolvenzrecht werden. Das schickte Insolvenzexperte Wilhelm Uhlenbruck seiner Bilanz zum Ende des ersten Jahres der neuen Insolvenzverordnung voraus. "Wenn das Unternehmen Holzmann durch dieses Verfahren gerettet werden kann, könnten kleinere Betriebe dem Beispiel folgen", sagte Uhlenbruck. Bisher hätten sämtliche Prognosen, nach denen die neue Insolvenzordnung eine Welle von Anträgen bei den Gerichten auslösen würde, sich nicht als richtig erwiesen. Vielmehr sei die Zahl der Insolvenzverfahren 1999 leicht zurückgegangen.

Das gilt nach den Beobachtungen von Experten nicht nur für vom Konkurs bedrohte Firmen und Unternehmen. Auch überschuldeter Privathaushalte, die seit dem 1. Januar 1999 Insolvenzanträge stellen können, haben bei den Gerichten bisher nur wenig Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. "Die Verfahren sind viel zu kompliziert und bedeuten für die Gerichte weiter nichts, als Geld- und Zeitverschwendung", kritisierte Thorsten Graeber, Richter am Amtsgericht Potsdam. Oft scheiterten die Schuldner bereits vor dem Gang zum Gericht an Sturheit der Gläubiger. "Zusammen mit einer Schuldnerberatung erstellen die Schuldner einen Kostenbereinigungsplan, den sie ihren Gläubigern vorlegen", sagte Graeber. Allein dafür würde häufig Kosten fällig, die die völlig überschuldeten Personen meist nicht mehr aufbringen könnten. Komme das Verfahren dann noch vor Gericht, würden wiederum mindestens 3000 Mark für die Eröffnung des Verfahrens fällig. "Bei wenig Aussicht auf Erfolg, denn die Gläubiger haben den Plan ja bereits abgelehnt", sagte Graeber.

erwartete Ansturm bei den Gerichten ist bisher allerdings ausgeblieben. Dabei hatte Justizsenator Ehrhart Körting allein für die Bearbeitung der Insolvenzverfahren insgesamt 131 Stellen, darunter 19 Richterstellen, neu geschaffen. Für die zentrale Bearbeitung von Firmenkonkursen wurde sogar das Grundbuchamt aus den Räumen des Amtsgerichts Charlottenburg nach Lichtenberg geschafft.

Für Martina Gerlach, Richterin am Charlottenburger Amtsgericht, ist es aber nicht überraschend, dass die Zahl der gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren noch sehr niedrig ist. "Das liegt unter anderem daran, dass die Schuldner zunächst zu einer Beratungsstelle gehen müssen, um dort eine außergerichtliche Einigung zu erzielen", sagt die Richterin.

Dort müssen sie zunächst Schuldenbereinigungspläne erstellen lassen und den Gläubigern vorlegen. "Erst wenn diese sich nicht auf die Vorschläge des Schuldners einlassen, kommen die Fälle vor Gericht", erklärt die Richterin. Da die außergerichtlichen Einigungsversuche meist sehr lange dauerten, sei eine Flut von Anträgen auf gerichtliche Insolvenzverfahren bisher ausgeblieben. "Wir rechnen von Mitte bis Ende kommenden Jahres an mit einem Anstieg solcher Anträge", sagt Gerlach.

Behauptungen, dass im Charlottenburger Amtsgericht voreilig zu viel Platz für die Bearbeitung von Insolvenzverfahren geschaffen worden sei, weist die Richterin zurück. "Vor der Auslagerung des Grundbuchamtes haben wir unter extremer Platznot gelitten, jetzt haben wir genug Räume und zudem zwei neue Servicebereiche bekommen", sagte Gerlach. Man habe räumlich zwar noch ein wenig Luft, das werde sich mit dem Anstieg der Verbraucher-Insolvenzverfahren vermutlich aber ändern.

Unterdessen sind die Schuldnerberatungsstellen teilweise seit Mitte vergangenen Jahres ausgelastet. "Wir haben bereits rund 30 Anträge auf Insolvenzverfahren bei den Gerichten liegen", sagte ein Mitarbeiter der Caritas-Schuldnerberatungsstelle in Hohenschönhausen. Insgesamt habe die Beratungsstelle mehr als 100 außergerichtliche Insolvenzverfahren bearbeitet. "Ein Teil konnte sich bereits einigen, die meisten Fälle sind noch nicht entschieden", sagte der Schuldnerberater.

Nach seinen Erfahrungen dauert ein solches Verfahren zwischen sechs und neun Monaten. "Es hängt immer davon ab, wie viele Gläubiger angeschrieben und überzeugt werden müssen."

Silke Edler

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