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Berlin: Neues Schulgesetz: Prüfung für alle nach der 10. Klasse

Prüfungen nach der 10. Klasse, feste Betreuungszeiten für Grundschüler, mehr Eigenverantwortung, Qualitätssicherung: Dies regelt der Entwurf für das lang erwartete Schulgesetz, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Prüfungen nach der 10. Klasse, feste Betreuungszeiten für Grundschüler, mehr Eigenverantwortung, Qualitätssicherung: Dies regelt der Entwurf für das lang erwartete Schulgesetz, der dem Tagesspiegel vorliegt. Dem Konzept für das dritte Schulgesetz - nach 1948 und 1980 - seit dem Krieg müssen noch die Koalitionsparteien CDU und SPD sowie der Senat zustimmen.

Vorgeschrieben wird künftig eine schriftliche Prüfung nach der 10. Klasse in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache für die Erlangung der Mittleren Reife. Erhalten bleibt neben dem einfachen der erweiterte Hauptschulabschluss. Die bisher nur als Modellversuch genehmigte "verbundene Haupt- und Realschule" wird festgeschrieben. Sie soll ein "Höchstmaß an Kooperation und Durchlässigkeit" zwischen beiden Bildungsgängen sichern.

Es bleibt bei der sechsjährigen Grundschule. In das Gesetz eingearbeitet sind weite Teile der bereits eingeführten Grundschulreform. So soll die so genannte Schulanfangsphase - Vorklasse, 1. und 2. Klasse - als pädagogische Einheit gelten, so dass das Aufrücken in die 2. Klasse entfällt. Schnellentwickler können vorzeitig in die 3. Jahrgangsstufe übergehen, schwächere Schüler bis zu einem Jahr länger in dieser Phase verbleiben. Zum Fremdsprachenunterricht wird gesagt, dass er "in der Regel mit Englisch" beginnt. Abweichend kann "eine andere Fremdsprache angeboten werden".

Ein großer Durchbruch für die Eltern ist die Zusicherung von verlässlichen "Öffnungszeiten" der Grundschule. Sie soll "in der Regel jeweils sechs Zeitstunden an fünf Unterrichtstagen" betragen, also beispielsweise von 7.30 bis 13.30 Uhr. Bisher wird dies nur an rund 50 der 485 Grundschulen geboten. Zehntausende Kinder stehen deshalb oftmals schon nach zwei oder drei Schulstunden zu Hause wieder "auf der Matte". Senator Böger hatte sich kürzlich sogar für Betreuungszeiten bis 15 Uhr ausgesprochen, allerdings ist das wohl auch eine Frage der Finanzierbarkeit.

Im Unklaren bleibt die Passage zum Wahlpflichtunterricht in den Klassen 5 und 6. Der Stundenumfang wird nicht angegeben. Es heißt aber, dass ein Wahlpflichtbereich mit fremdsprachlichem, technisch-naturwissenschaftlichem oder musisch-künstlerischem Schwerpunkt eingerichtet wird.

Sehr offen fällt die Regelung zur äußeren Leistungsdifferenzierung aus. Erst kürzlich wurde eine Verordnung erlassen, wonach nur ein Drittel der 15 Hauptfachstunden in getrennten Leistungsgruppen unterrichtet werden soll. Jetzt heißt es, die Differenzierung sei "in der Regel so zu gestalten, dass gemeinsame Unterrichtszeiten erhalten bleiben". Auf dieser Grundlage könnte die Differenzierung künftig wesentlich eingeschränkt oder ausgeweitet werden.

Wieder abgerückt ist man von der zwischenzeitlich verlangten Verknüpfung jeder Gesamtschule mit einer gymnasialen Oberstufe. Dies war unter Senatorin Stahmer (SPD) diskutiert worden, um die Qualität der Gesamtschulen zu erhöhen und Schüler mit Gymnasialempfehlung anzuziehen.

Keine Änderung gibt es bei der Lernmittelfreiheit. Sie soll erhalten bleiben. Ausgespart bleibt die Frage des Religionsunterrichts. Zum Ethik- und Philosophieunterricht heißt es: "noch unbesetzt".

Etliche wichtige Regelungen zur Sonderpädagogischen Förderung werden auf spätere Rechtsverordnungen vertagt. Allerdings wird angedeutet, dass über "besondere Organisationsformen" für die Förderung verhaltensauffälliger Schüler nachgedacht werden soll. Es gibt zunehmend Stimmen dafür, diese Schüler nicht unbedingt in Integrationsklassen unterzubringen, weil sie die übrigen Schüler zu stark beeinträchtigten.

Özcan Mutlu, der bildungspolitische Sprecher der Bündnisgrünen, sieht "viel Begrüßenswertes" in dem Entwurf, etwa die Ausführungen zur interkulturellen Erziehung. Auch die Passagen zur Eigenverantwortung und die Möglichkeit, Gelder auf folgende Haushaltsjahre übertragen zu können, finden seine Zustimmung. Er befürchtet allerdings, dass die externe Bewertung ("Evaluation") einer Schule mit den vorgesehenen Rechenschaftsberichten "zum Ranking ausarten könnte".

Nicht weit genug gehen Mutlu die Mitbestimmungsrechte der Schüler. Zudem warnt er davor, dass in etlichen wichtigen Passagen keine Festlegung erfolgte, sondern auf die späteren Rechtsverordnungen verwiesen wird. Dies gilt etwa für den Wahlpflichtunterricht und für Fördermaßnahmen bei Schülern mit "besonderen Lernschwierigkeiten und Sprachrückständen".

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