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Berlin: Neues Wahlrecht bringt Berlin mehr Mandate

So gut war Berlin schon lange nicht mehr im Bundestag vertreten. 27 Mandate, das gab es zuletzt bei der Wahl 1994.

So gut war Berlin schon lange nicht mehr im Bundestag vertreten. 27 Mandate, das gab es zuletzt bei der Wahl 1994. Also vor fast 20 Jahren. Von der wundersamen Vermehrung der Bundestagssitze profitierten CDU, SPD und Linke. Das neue Wahlrecht hat dazu beigetragen, dass Berlin gestärkt aus der Wahl hervorgeht. Aber auch die Wahlbeteiligung, die mit 72,4 Prozent über dem Niveau vieler anderer Bundesländer lag, war hilfreich.

Und ein bisschen Glück gehörte dazu. Denn die Bundestagssitze werden nach einem komplizierten Divisorverfahren (Sainte-Lague/Schepers) verteilt, bei dem sechs Stellen hinter dem Komma berechnet werden. Weil Mandate aber ganzzahlig sind, es gibt nun mal keine gestückelten Abgeordneten, muss gerundet werden. Zugunsten Berlins geschah dies dreimal, dabei spielten beim Aufrunden Hundertstel und Tausendstel eine Rolle.

Das war aber nur möglich, weil mit der Reform des Bundeswahlgesetzes im Dezember 2012 Ausgleichsmandate eingeführt wurden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Die treten unweigerlich auf, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Mandate in den Wahlkreisen erobert als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen insgesamt zustehen. Bei der Bundestagswahl am Sonntag entstanden vier solcher Überhangmandate. In vier Ländern jeweils eines. Das ist wenig. Doch um sie auszugleichen (damit sich das bundesweite Wahlergebnis in der Sitzverteilung des Bundestages exakt widerspiegelt) mussten 28 Ausgleichsmandate auf die Länder verteilt werden.

Im Ergebnis der vierstufigen Mandatsberechnung, bei der die Wahlmathematik gelegentlich Bocksprünge macht, gewann Berlin drei Ausgleichsmandate zu den 24 Mindestmandaten hinzu, die dem Land normalerweise zugestanden hätten. Nur NRW und Niedersachsen bekamen mehr Ausgleichsmandate. za

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