zum Hauptinhalt

Berlin: „Nicht mehr tragbar“

Urteil: Land durfte einem Beamten kündigen, der Kinderpornografie heruntergeladen hatte

Zufällig will der Hauptbrandmeister im Internet auf die Bilder gestoßen sein. Er sei zunächst auf einer Single-Börse gewesen. „Ein Link führte zum nächsten“, sagte Frank F. gestern vor dem Verwaltungsgericht. Ungewollt sei er auf Kinderpornografie gestoßen. Doch der 46-Jährige hat über 100 solcher Bilder heruntergeladen und fünf davon verschickt. Die Richter entschieden, dass F. als Beamter nicht mehr tragbar ist und gaben einer Klage der Feuerwehr auf Entlassung statt. (AZ: VG 80 Dn 16.07)

Der Feuerwehrmann war im März 2005 ins Visier der Ermittler geraten. In seiner Wohnung wurden kinderpornografische Dateien auf der Festplatte seines Computers sowie auf einer CD gefunden. Eine weitere CD entdeckte die Polizei am Arbeitsplatz des Mannes. Im Februar 2006 wurde F. per Strafbefehl wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, die drei Monate später rechtskräftig wurde. Aus Sicht der Feuerwehr kam nur die schärfste Disziplinarmaßnahme in Betracht: Entfernung aus dem Dienst.

Er habe sich damals keine Gedanken wegen der Bilder gemacht, erklärte der Feuerwehrmann. Inzwischen sehe er die Sache ganz anders. „Ich schäme mich entsetzlich.“ Sein Anwalt erklärte: „Er ist kein Pädophiler.“ Zudem seien die verschiedenen Beamtengruppen zu betrachten. Bei Lehrern gebe es bereits beim Besitz keine Diskussion. Aber ein Feuerwehrmann sei mit Löscharbeiten oder Krankentransporten beschäftigt. „Ich möchte Feuerwehrmann bleiben“, bat F. kurz vor dem Urteil. Doch die Niederlage hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet. Das Verhältnis zum Dienstherren und zur Öffentlichkeit sei „unheilbar zerstört“, sagte der Vorsitzende Richter. Allein der Besitz von Kinderpornografie offenbare erhebliche Persönlichkeitsmängel. Im Falle von F. komme das Versenden solcher Dateien per E-Mail noch hinzu. Dadurch verschärfe sich die Persönlichkeitsverletzung in ungeheurem Maße. „Hinter jedem dieser Bilder steckt die Verletzung der Menschenwürde eines Kindes.“

Das Gericht habe dem Feuerwehrmann auch nicht abgenommen, dass alles „rein zufällig“ geschah, hieß es weiter. Schließlich musste F. jedes der Bilder einzeln abspeichern. Es sei erschreckend, dass bei ihm nicht sofort alle Alarmglocken geläutetet hätten, hielten die Richter F. vor. Der vom Dienst suspendierte Beamte aber will weiter um seinen Job kämpfen. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false