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Berlin: Nicht nur Eltern haften für ihre Kinder

Jugendärzte fordern: Der Staat muss sich mehr dafür einsetzen, dass Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung frühzeitig erkannt werden

Jedes Kind hat ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. So selbstverständlich das klingt, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte möchte es als Passus gern im Grundgesetz verankert sehen. Das „natürliche Recht der Eltern“ auf Pflege und Erziehung der Kinder, das dort in Artikel 6 festgehalten ist, werde dagegen in manchen Fällen überbewertet. „So werden Kinder zum Teil unter schwierigen Umständen bei psychisch kranken oder abhängigen Eltern belassen, weil sie dort ‚stabilisierend‘ wirken können. Doch solche Entscheidungen gehen am Kindeswohl vorbei“, sagte Verbandspräsident Wolfram Hartmann gestern. Anlass war das 8. Forum für Gesundheits- und Sozialpolitik „Kindeswohl vor Elternrecht – Wann muss der Staat eingreifen?“, zu dem die Kinderärzte auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geladen hatten.

Spektakuläre Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung haben die Öffentlichkeit und Politik in jüngster Zeit aufgeschreckt. Die Kinderärzte freuen sich über diesen „Rückenwind“, sind jedoch nicht mit allen Vorschlägen glücklich, die in der Debatte gemacht werden. „Mit Pflichtuntersuchungen ist das Problem nicht zu lösen“, sagte Hartmann. Dazu seien die Abstände der von den Kassen bezahlten Untersuchungen nach dem ersten Lebensjahr zu groß, in der Frühphase würden sie zudem schon heute recht gut angenommen. Trotzdem soll sich hier noch einiges bessern: In Zusammenarbeit mit der Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat der Berufsverband den bestehenden Untersuchungskatalog überarbeitet und will auch die Kinder zwischen sechs und zehn Jahren einbeziehen, die bisher ausgeklammert sind. Derzeit versuchen die Mediziner die Vorschläge wissenschaftlich zu untermauern und den von den Krankenkassen geforderten Beweis zu liefern, dass zusätzliche Angebote zur Früherkennung nützlich sind.

„Auf keinen Fall dürfen wir den kinder- und jugendmedizinischen Dienst abbauen und die Schuleingangsuntersuchungen abschaffen“, mahnte Hartmann. Außerdem versprechen sich die Kinderärzte viel von „niederschwelliger, aufsuchender Gesundheitsvorsorge“: Hebammen und Sozialarbeiter sollen stärker als bisher Hausbesuche machen. Hartmann plädiert dafür, diese Hilfen bei den Gesundheitsämtern anzusiedeln, das Jugendamt habe traditionell einen „negativeren Touch“. Zugleich moniert er, dass die Kommunikation zwischen Jugendämtern und Familienrichtern oft nicht funktioniere. „Wenn das Wohl des Kindes gefährdet sein könnte, muss der Jugendrichter innerhalb von 24 Stunden handeln.“ Eine überforderte Familie müsse sofort Unterstützung bekommen, „oder das Kind muss aus der Familie heraus“. Obwohl einige Städte – darunter auch Berlin – schon Konzepte dafür ausgearbeitet haben, vermissen die Kinderärzte bisher ein flächendeckendes Modell zur Vernetzung der Hilfsangebote.

Risikofaktoren wie Arbeitslosigkeit, Armut, ungewollte Schwangerschaft, Alkohol oder psychische Erkrankungen der Eltern seien inzwischen gut bekannt. Doch Hartmann warnte davor, bei ihrem Vorliegen gleich davon auszugehen, dass die Familie es allein nicht schaffen könne.

Zum Schutz der Kinder vor schweren körperlichen und seelischen Verletzungen fordern die Kinderärzte staatliche Hilfe ein. Ein Problem gebe es zum Beispiel mit der Schweigepflicht, von der heute die Eltern den Arzt entbinden müssen. „Als behandelnder Arzt muss ich aber doch mit dem Kindergarten oder den Lehrern direkt sprechen können, wenn ich den Eindruck habe, dass das Kind gefährdet ist“, meint Hartmann.

Adelheid Müller-Lissner

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