zum Hauptinhalt

Nichtraucherschutzgesetz: Dicke Luft in Berliner Kneipen

Viele Wirte wollen das Rauchverbot ignorieren und bauen darauf, dass Verstöße gegen das Gesetz erst ab dem 1. Juli geahndet werden. Das gibt Streit zwischen Gästen, prophezeihen Experten.

An der Scheibe hängt das Schild „Rauchen verboten“. In der Kneipe sitzen Leute in dichtem Qualm und rauchen: So könnte es im neuen Jahr trotz Nichtraucherschutzgesetzes in vielen Gaststätten aussehen. Denn zahlreiche Betreiber der 6500 Restaurants, Clubs, Cafés und Kneipen werden zwar die vorgeschriebenen Schilder aufhängen – aber das Gesetz ab 1. Januar 2008 wissentlich ignorieren. Dies machte Klaus-Dieter Richter, Vizepräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Berlin, deutlich. Die Wirte berufen sich darauf, dass Verstöße erst ab 1. Juli geahndet werden.

Gastronomen und Nichtraucher-Lobbyisten erwarten daher Auseinandersetzungen zwischen Nichtrauchern, die ihr Gegenüber auffordern, die Zigarette auszumachen, und Rauchern, die auf die Schonfrist pochen. „Wer das Hausrecht besitzt, muss Verstöße gegen das Rauchverbot verhindern. So müssen Inhaberinnen und Inhaber von Gaststätten, Gäste, die unerlaubt rauchen, bitten, das Rauchen einzustellen oder sie zum Verlassen der Einrichtung aufzufordern“, steht in Infobroschüren des Senates zum Gesetz. Und weiter: „Kontrollen und Anzeigen können bereits ab dem 1. Januar 2008 erfolgen.“

Beim Nichtraucherbund hieß es zwar, man werde nun nicht eigens nach Gesetzesbrechern fahnden, dafür seien die Ordnungsämter zuständig. Doch der Vorsitzende Wolfgang Behrens weiß, dass es „durchaus Menschen mit extremen Einstellungen gibt, die möglicherweise die Polizei rufen“. Die Ordnungsämter sind nur zu Bürozeiten erreichbar. Ein Polizei-Sprecher sagte dazu, wenn tatsächlich jemand die Polizei rufe, "werden wir uns darum kümmern“. Bei mehrfachem Verstoß drohen Wirten Bußgelder bis zu 1000, Rauchern bis zu 100 Euro – aber erst ab 1. Juli 2008.

„Die Berliner Eckkneipenkultur mit Bier, Korn und Kippe wird kaputt gemacht“, klagt bereits Dehoga-Vize-Präsident Richter. Das schade auch dem Tourismus. Dem Verband seien bislang kaum Betriebe mit nur einem Gastraum bekannt, die diesen baulich geteilt hätten, um einen Extra-Raucherraum zu schaffen. Bis zu 80 Prozent der 6500 Gastronomiebetriebe in Berlin aber haben nur einen einzigen Raum. Die Mehrzahl der Wirte setze darauf, dass die unterbesetzten Ordnungsämter kaum Personal für Kontrollen hätten. „Außerdem warten jetzt alle auf das Urteil aus Karlsruhe“, sagt Richter: Am Bundesverfassungsgericht haben Eckkneipen-Inhaber aus Baden-Württemberg geklagt. Durch die neuen Gesetze blieben bis zu 50 Prozent der Gäste weg, so deren Vorwurf.

Beim Zwist im Lokal werden viele Wirte Richter zufolge danach entscheiden, „welcher Gast mir die besseren Umsätze bringt“. Einem Raucher, der fürstlich bestellt, werde sicher nicht die Zigarre danach verboten. Ärger drohe darüberhinaus mit Kundschaft und Personal, weil im Raucher-Raum nicht bedient werden dürfe. Einer bereits angelaufenen Unterschriftenaktionen für ein Volksbegehren misst Richter indes keinen Erfolg bei.

Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit“ soll jene zwei Drittel der Berliner, die nicht qualmen, schützen. Jedes Jahr sterben bundesweit 3000 Menschen infolge Passivrauchens und 140 000 an den Folgen des Rauchens. Auf diese Statistiken beruft sich auch die Gesundheitsverwaltung. Der Trick, dass Kneipiers nun Vereine gründen, um das Rauchen „privat“ zu ermöglichen, betreffe nur eine Minderheit, sagte Sprecherin Marie- Luise Dittmar. Ob er funktioniert, ist noch nicht klar.

Erwartet werden auch Konflikte mit der muslimischen Gemeinde, wegen dem Aus für Wasserpfeifen-Bars. Ahmed Arafa von der Shishabar „Olive Berlin“ in Prenzlauer Berg hat für 8000 Euro ein Raucherzimmer eingebaut. „Ich halte mich an das Gesetz. Und zwar nicht nur deswegen, weil ich keine Strafe zahlen will.“

Annette Kögel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false