Niederlage : Bundesgerichtshof lehnt Gasag-Revision ab

04.03.2010 17:54 Uhr
Gasag

Gaskunden gingen mit einer Sammelklage gegen eine Preiserhöhung der Gasag von 2005 vor und gewannen. Nun lehnte der BGH eine Revision ab. Rückzahlungen will der Konzern dennoch nicht leisten.

Der Berliner Gasversorger Gasag hat eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts jetzt endgültig zurückgewiesen, wie das Unternehmen auf Anfrage bestätigte. Kunden hatten eine Sammelklage gegen eine Preiserhöhung von 2005 eingereicht. Sie wurde von der Verbraucherzentrale unterstützt. Hintergrund ist eine BGH-Entscheidung, wonach eine von der Gasag in den Jahren 2005 und 2006 verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam war.

Ein Gasag-Sprecher sagte, es habe bereits einen entsprechenden Hinweisbeschluss des BGH gegeben, das die Revision zurückgewiesen werde.

Von daher sei die Entscheidung „keine Überraschung“ für das Unternehmen. An der Sachlage habe sich aber nichts geändert. Daher lehne der Konzern Rückzahlungen weiterhin ab.

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, sagte, mit dem jetzt veröffentlichten sogenannten Zurückweisungsbeschluss habe der BGH den Endpunkt im Klageverfahren von 38 Gasag-Kunden gesetzt. Auch wenn das neue Urteil formal nur für die klagenden Kunden gelte, sollten alle 300 000 Sondervertragskunden zumindest teilweise eine Erstattung erhalten, forderte er. ddp


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