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Ein Krankenwagen war vor Ort. (Symbolbild)

© dpa

Noteinsätze in Berlin: Streit um Gebühren für Rettungsdienste

Um die Abrechung für Notärzte und Feuerwehreinsätze gibt es schon länger Streit. Am Mittwoch verhandelt der Innenausschuss darüber.

Der Berliner Senat will noch vor der Abgeordnetenhauswahl das neue Rettungsdienstgesetz vom Abgeordnetenhaus verabschieden lassen. Die zuständigen Fachleute von Innensenator Frank Henkel (CDU) hatten dazu fast 200 Seiten voller Details ausgearbeitet. Doch nicht nur die Grünen lehnen das Gesetz in der geplanten Form ab.

Auch die Krankenkassen, die für die Noteinsätze der Feuerwehr bezahlen, sind dagegen. Am Mittwoch wird in einer Sondersitzung des Innenausschusses darüber gesprochen. Dem Vernehmen nach wollen Kassenvertreter vor dem Verwaltungsgericht klagen, wenn das Gesetz in seiner aktuellen Form verabschiedet werden sollte. Für den neuen Senat ab September wäre das ungünstig – insbesondere weil unklar ist, welche Kosten auf ihn zukommen. Denn die Kassen kritisieren die aus dem Gesetz resultierende Gebührenordnung.

Kassen zahlen nur unter Vorbehalt

Ihnen sind die abgerechneten Einsätze schon seit Jahren zu teuer – die Kassen zahlen deshalb nur unter Vorbehalt. Beide Seiten warten auf ein Urteil zur schon existenten Gebührenordnung, das in nächsten Tagen erwartet wird: Gibt das Oberverwaltungsgerichtden Kassen recht, dann hat die Feuerwehr jahrelang zu viel abrechnet – oder die Summen schlecht begründet.

Womöglich müsste das Land den Kassen dann bis zu 80 Millionen Euro zurückzahlen. Außerdem hätten die Versicherungen wohl Grund, auch das neue Rettungsdienstgesetz zu kippen, denn die Gebührenordnungen sind sich ähnlich. Ein Sprecher von Senator Henkel sieht das anders: Das Urteil werde keine Auswirkungen auf das Rettungsdienstgesetz haben, da die Gebühren separat geregelt seien.

In Berlin kostet ein Rettungseinsatz vor Ort knapp 220 Euro. Wird der Patient in ein Krankenhaus gebracht, werden 320 Euro fällig – rund 50 Euro mehr als in Hamburg. In vielen Fällen ist aber keine Klinik nötig. Die Kassen weisen darauf hin, dass viele Firmen und Verbände einfache Krankentransporte anbieten, deren Einsatz oft nur 60 Euro kostet.

Ein mehrstufiges Verfahren in der Feuerwehrleitstelle

Selbst wenn ein Mediziner vor Ort nötig sei, sagen Kassenexperten, müsse nicht immer die Feuerwehr mit Arzt, Sanitäter und High-Tech an Bord ausrücken. Zuweilen reiche ein Bereitschaftswagen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), für dessen Einsatz 90 Euro fällig würden. Die Berliner Barmer-Landeschefin Gabriela Leyh fordert im Zuge der Gesetzesnovelle deshalb eine „vernünftige Koordination“: In der Feuerwehrleitstelle brauche man ein mehrstufiges Verfahren, in dem entschieden werde, ob ein einfaches Transportauto, ein mobiler KV-Arzt oder doch ein komplettes Rettungsteam ausrücken soll.

Gabriele Rähse von der AOK sagte, der Senat wolle die Gebühren „weiterhin einseitig und ohne Maßgabe des Wirtschaftlichkeitsgebotes“ festlegen – statt wie in Tarifrunden über das Gebührenwerk als Ganzes zu sprechen. „Die Senatsvorlage ist jedenfalls nicht geeignet die Probleme des Rettungswesens zu lösen“, sagte der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux. „Dazu gehört auch die steigende Zahl der Einsätze.“ Die Berliner Feuerwehr ist 2015 zu 364000 Rettungseinsätzen ausgerückt – 30.000 mehr als erwartet. In Berlin arbeitet mit knapp 4000 Mitarbeitern Deutschlands größte Feuerwehr.

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