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Berlin: Notfalls mit Zwang in Quarantäne

Wie das Gesetz Seuchenfälle regelt

Wer darf veranlassen, wann jemand mit Seuchenverdacht in Quarantäne kommt, bzw. wann Kontaktpersonen das Haus nicht mehr verlassen dürfen? Geregelt ist all dies im Infektionsschutzgesetz, das bundesweit gilt. „Bei einem Verdachtsfall muss der behandelnde Arzt sofort das zuständige Gesundheitsamt informieren, welches dann alle weiteren Schritte, die im Gesetz festgelegt sind, einleitet“, erklärt die Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung Roswitha Steinbrenner. Die häusliche Quarantäne, das so genannte „Hausgebot“, gilt für alle Kontaktpersonen des Betroffenen.

Sie werden von der Behörde informiert, dass sie ihr Haus nicht verlassen dürfen, bis geklärt ist, ob sie sich infiziert haben. „Solange müssen sie mehrmals täglich Fieber messen und sich beim Gesundheitsamt melden, sobald Symptome auftreten.“ Wer sich weigert, auf die QuarantäneStation eines Krankenhauses gebracht zu werden, könne notfalls auch „zwangsweise abgeholt werden“, sagt Steinbrenner. Halten sich Patienten nicht an die häusliche Quarantäne und werden sie dabei erwischt, droht ihnen eine Geldstrafe oder schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. tabu

Mehr Informationen unter:

www.infektionsschutzgesetz.de

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