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Notlösung in der JVA Tegel: Zwei Zellen pro Häftling

Der Neubau für Sicherungsverwahrte verzögert sich. In der Zwischenzeit gibt es mehr Platz für Insassen.

Den Sicherungsverwahrten in der JVA Tegel wird künftig deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt. Als „Notlösung“ will die Justiz jedem der knapp 40 Männer zwei nebeneinander liegende Zellen zur Verfügung stellen – quasi ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie berichtet, die Unterbringung der Sicherungsverwahrung in normalen Gefängniszellen verboten und als Frist den Mai 2013 gesetzt. Als Mindestmaß hatte das Gericht 20 Quadratmeter pro Sicherungsverwahrtem genannt. Eigentlich plant die Justiz einen 15-Millionen-Neubau mit entsprechend großen Einheiten in Tegel, dieser verzögert sich jedoch, da über den Haushalt für die Jahre 2012/2013 immer noch diskutiert wird. Die Planung werde dennoch mit Hochdruck vorangetrieben, sagte eine Justizsprecherin. Einen Fertigstellungstermin nannte sie nicht. Da Ende 2012 das neue Gefängnis Heidering eröffnet wird, gewinnt die Justiz Platz in Tegel.

Unter Sicherungsverwahrten löste die Idee am Montag Kopfschütteln aus. Als Verbesserung werden zwei Zellen nicht gesehen, da es zwischen den Räumen keinen Durchgang geben soll. Die Justizverwaltung bestätigte, dass keine Umbauten geplant seien; Geld darf die Notlösung nicht kosten. Auch die Toilettenschüsseln in den Zellen bleiben erhalten. Das Bundesverfassungsgericht fordert für die Sicherungsverwahrung  – die Haft nach der Haft – eine deutliche Besserstellung gegenüber normalen Gefangenen und eine räumliche Trennung von ihnen. Beides gibt es in Tegel bislang nicht. Derzeit sitzen dort 34 SVer. Zuletzt wurde in der vergangenen Woche nach 26 Jahren der 68-jährige Hans W. entlassen. Schon seit einiger Zeit werden leer werdende Zellen nicht wieder belegt, berichtete ein Insasse. Die Justizverwaltung hofft nach Angaben einer Sprecherin, „dass die Gerichte unsere Lösung akzeptieren“.

Viele Gefangene klagen gegen die Unterbringung in der mehr als 100 Jahre alten Anstalt. Gerichte stellten mehrfach fest, dass die Fünf-Quadratmeter-Zellen im mittlerweile geschlossenen Haus 1 „menschenunwürdig“ sind. Klein sind auch die Zellen in Haus 3, das noch in Betrieb ist. Unterdessen nimmt die Klagewelle immer größere Ausmaße an. Derzeit sind nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa 400 bis 450 Klagen eingegangen, „täglich kommen neue hinzu“. 58-mal wurde die Justiz zu einer Entschädigung verurteilt, in allen Fällen ist das Land in Berufung gegangen. Es geht um Millionen. Pro Tag halten Gerichte 50 Euro Entschädigung für angemessen – ein Jahr in Haus 1 könnten das Land also pro klagenden Gefangenen rund 18 000 Euro kosten.

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