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Richtig teuer sind Neubauten ohnehin schon. Wenn der Gesetzgeber wie in Berlin nun aber durch zusätzliche Normen Extrakosten aufbürdet, ärgern sich die Wohnungsunternehmen.

© Bodo Marks/dpa

Novelle der Bauordnung in Berlin: Senat macht per Gesetz Wohnungsneubau teuer

1,50 Euro je Quadratmeter und Monat Miete extra kosten das Gesetz des Senats und die Energieeinsparverordnung

Das mit den neuen Gesetzen will bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht so recht klappen: Der Versuch, das Volksgesetzes zum Tempelhofer Feld im Eilverfahren auszuhebeln, stößt auf massiven Widerstand bei den Bürgern. Nun schlägst Berlins größter Wohnungsverband BBU Alarm wegen der Novellierung des Baugesetzes, die der Senat am Dienstag beschlossen hat – es drohe eine „Kostenexplosion beim Neubau“.

Novellen kosten 1,50 Euro je Quadratmeter Miete mehr im Monat

Dabei hegte Bausenator Andreas Geisel (SPD) eigentlich beste Absichten: „Die vorgesehenen Änderungen dienen vor allem der Vereinfachung“, ließ er verkünden, „und der Anpassung an erforderliche Neuregelungen“. Just jener Nachsatz hat es allerdings in sich. Denn das Gesetz schreibt auch eine „Barrierefreiheit“ nach DIN-Norm vor und das erhöht die Kosten für den Neubau einer 75 Quadratmeter großen Wohnung um bis zu 27000 Euro und dessen Miete um 1,50 Euro je Quadratmeter und Monat.

Verteilungskampf um günstige Wohnungen tobt

Dies hat der BBU errechnet als „Ergebnis steigender staatlicher Neubauauflagen“, überwiegen durch die Berliner Bauordnungs-Novelle aber auch wegen schärferer Energiestandards des Bundes.
Dass der Verband in dieser Deutlichkeit die Gesetzesnovelle kritisiert, liegt daran, dass der Senat deren Mitgliedern andererseits zum Bau günstiger Wohnungen drängt. Daran fehlt es am meisten in Berlin, zumal durch den Zuzug, auch von Flüchtlingen, der Verteilungskampf um die ohnehin schon knappen preiswerten Mietwohnungen noch schärfer geworden ist. Experten sind sich einig: Nur durch den Abbau und nicht durch neue Normen können die Baukosten gesenkt werden.

1,20 mal 1,20 Meter Bewegungsfläche im Bad

Auch heute schon bauen Unternehmen Wohnungen fast ohne Barrieren, weil sie die Mieter möglichst lange halten wollen und Berlins Bevölkerung altert. Das teure an der Einführung der Norm durch das Berliner Gesetzesnovelle sei der zusätzliche Planungsaufwand und Genehmigungsschleifen bei den Bauämtern, so der BBU. Außerdem erhöhe das den Flächenverbrauch, was den Bau dringend benötigter kleiner Wohnungen erschwert.
Die neue Vorschrift schreibt etwa in Bädern größere Bewegungsflächen von 1,20 Metern vor. Außerdem muss ein Drittel aller Wohnungen bei Neubauten mit mehr als vier Geschossen barrierefrei sein.

Bausenator Geisel rechtfertigt den Vorstoß

Schon heute fehlten 41000 barrierefreie Wohnungen, ließ sich Andreas Geisel (SPD) zitieren. Der Markt löse dieses Problem nicht. "Selbstverständlich ist es unser Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen". Der Senat müsse aber auch auf die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung achten.

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