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Berlin: NPD-Politiker erneut vor Gericht

Drei Führungsleute der NPD, darunter Ex-Parteichef Udo Voigt, müssen sich in einem dritten Prozess wegen eines rassistischen Planers zur Fußballweltmeisterschaft 2006 verantworten. In dem Pamphlet mit dem Slogan „Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe!

Von Frank Jansen

Drei Führungsleute der NPD, darunter Ex-Parteichef Udo Voigt, müssen sich in einem dritten Prozess wegen eines rassistischen Planers zur Fußballweltmeisterschaft 2006 verantworten. In dem Pamphlet mit dem Slogan „Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe! Für eine echte NATIONALmannschaft“ wird der dunkelhäutige, damalige Nationalspieler Patrick Owomoyela diskriminiert. Der 3. Strafsenat des Kammergerichts gab am Montag der Revision der Staatsanwaltschaft statt und hob die Freisprüche des Landgerichts auf. Dort hatte die 66. Strafkammer im März 2011 Voigt, heute Vizechef der Berliner NPD, sowie die Vorsitzenden der Landesverbände Thüringen und Brandenburg der rechtsextremen Partei, Frank Schwerdt und Klaus Beier, freigesprochen. Zuvor, im April 2009, hatte das Amtsgericht Tiergarten die Angeklagten wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Kammergericht sah nun Fehler in der Beweiswürdigung, die das Landgericht vorgenommen hatte. Die 66. Strafkammer hatte die Angeklagten freigesprochen, weil der WM-Planer als „mehrdeutig“ bewertet wurde. Es sei nicht auszuschließen, dass mit dem Planer Missstände und Korruption im Fußball angeprangert werden sollten, hieß es im Urteil. Die Parole „Weiß – nicht nur eine Trikotfarbe“ könnte auch im Sinne einer „weißen Weste“ verstanden werden, meinte das Landgericht. Außerdem sei weder eine generelle Minderwertigkeit nicht-weißer Spieler noch eine Diffamierung Owomoyelas zu erkennen.

Der 3. Strafsenat des Kammergerichts verwies den Fall ans Landgericht zurück. Dort muss sich jetzt eine andere Kammer mit dem Planer befassen. Frank Jansen

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