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Berlin: NPD: Rechtsextreme Partei will trotz Verbotes am 1. Mai marschieren

Zwischen Innensenator Eckart Werthebach und der NPD ist der erwartete Konflikt um einen Aufmarsch am 1. Mai entbrannt.

Von Frank Jansen

Zwischen Innensenator Eckart Werthebach und der NPD ist der erwartete Konflikt um einen Aufmarsch am 1. Mai entbrannt. Der CDU-Politiker hat am gestrigen Donnerstag die von der rechtsextremen Partei angemeldete Demonstration in Berlin verboten. Gleichzeitig nannte der Senator der NPD den 5. Mai als Ausweichtermin. Darauf wollen sich die Rechtsextremisten nicht einlassen. Sie kündigten den Gang zum Verwaltungsgericht an.

Laut Werthebach will die NPD mit ihrer 1. Mai-Demonstration "provozieren und herausfordern". Der Senator erinnerte an die Einführung des "Tages der nationalen Arbeit" durch die Nazis am 1. Mai 1933 und die damit einhergehende Zerschlagung der Gewerkschaften. Eine NPD-Demonstration rufe deshalb "Assoziationen an das nationalsozialistische Unrechtsregime hervor", sagte Werthebach. Der Senator hält eine Verschiebung der rechtsextremen Veranstaltung für unumgänglich. "So können wir einerseits vorhersehbare Konflikte vermeiden, andererseits aber auch das der NPD zustehende Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahren", sagte Werthebach. Die Grünen kritisierten unterdessen das Angebot eines Ausweichtermins als "politisch unsäglichen Kotau vor den Rechtsextremen". Die PDS ist skeptisch, dass Werthebachs Verbot vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat.

Mit den "vorhersehbaren Konflikten" erinnerte Werthebach an die Krawalle vom 25. November 2000. Damals protestierten Linke und andere Demonstranten gegen den fünften Neonazi-Aufmarsch innerhalb von elf Monaten in Berlin. In der Nähe des Alexanderplatzes bauten Linke Barrikaden und warfen Flaschen, Steine und Eier auf die 1500 NPD-Anhänger. Diese mussten dann auf Anordnung der Polizei ihren Marsch abbrechen. Die Rechtsextremisten wurden von Bereitschaftspolizisten aus Berlin und Bayern in den S-Bahnhof Alexanderplatz gedrängt, dort standen Sonderzüge bereit. Bei den vier Neonazi-Aufläufen zuvor blieben Auseinandersetzungen weitgehend aus.

Sollte sich die NPD mit dem 5. Mai abfinden, müsste sie mehrere Auflagen beachten. So wäre es nicht nur verboten, "das NS-Regime verherrlichende Parolen" zu skandieren. Die Anhänger der Partei dürften auch keine Uniformen oder "uniformähnliche Kleidungsstücke" tragen. Dies galt schon bei einigen Aufmärschen von NPD und Neonazis im letzten Jahr.

Ob das Verbot der Demonstration am 1. Mai vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat, ist fraglich - auch wenn sich Werthebach mit der erstmals angewandten Methode, einen Alternativtermin anzubieten, bessere Chancen für ein Verbot der NPD-Veranstaltung am 1. Mai ausrechnet. Die NPD marschierte im letzten Jahr allerdings viermal an den von ihr gewünschten Terminen in Berlin. Am damaligen 1. Mai kamen zu einer Kundgebung in Hohenschönhausen rund 1000 Anhänger. Etwa die Hälfte erwartet die Partei für die Demonstration am kommenden Mai-Feiertag. Als Marschroute hat der Berliner NPD-Funktionär René Bethage eine Strecke durch Mitte und Lichtenberg angemeldet. Reden sollen unter anderem Parteichef Udo Voigt und der ehemalige RAF-Terrorist Horst Mahler.

Um die Demonstration am 1. Mai vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen, klagt nun der Anwalt Carsten Schrank. Sollte er scheitern, komme Dresden als Ausweichort in Frage, sagte NPD-Bundesgeschäftsführer Frank Schwerdt. Die für den 1. Mai auch angemeldeten Demonstrationen in Mannheim und Essen sind laut Schwerdt bereits verboten. Offen bleibt, wie Augsburg mit der dort eingegangenen Anmeldung umgeht. Doch Schwerdt glaubt an einen Aufmarsch - in Berlin: "Wir werden hier auf der Straße zu sehen sein".

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