Berlin : NPD: V-Mann lauschte in Berlins NPD-Führung

06.02.2002 00:00 UhrVon Stephan Wiehler

Der Berliner Verfassungsschutz hat offenbar über Jahre hinweg ein ehemaliges Führungsmitglied der NPD als V-Mann abgeschöpft. Nach unbestätigten Informationen soll es sich bei der Quelle um ein früheres Mitglied des Berliner NPD-Landesvorstands gehandelt haben. Nach heutigen Maßstäben wäre eine solche Zusammenarbeit von Verfassungsschützern mit Führungspersonen von rechtsextremistischen Organisationen nicht mehr möglich. Erst vor kurzem hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) in einem Interview mit dem Tagesspiegel erklärt: "V-Leute dürfen keine Steuerungsfunktionen in verfassungsfeindlichen Organisationen haben." Zugleich versicherte er, dass sich der Berliner Verfassungsschutz streng an diese Vorgabe halte.

Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erfolge "streng nach den Vorgaben, die wir uns selbst gegeben haben", erklärte Körting am Mittwoch zu dem Fall. Im Klartext: Der Berliner Verfassungsschutz beschäftige keine V-Leute in Steuerungsfunktionen. Doch wie der jetzt bekannt gewordene Fall zeigt, scheint das nicht immer so gewesen zu sein.

Der ehemalige Organisationsleiter im NPD-Landesvorstand Berlin-Brandenburg, der bereits Anfang der 90er Jahre vom Verfassungschutz angeworben worden sein soll, gehörte bereits seit langem zu den führenden Köpfen der rechtsextremen Szene, bevor er in den bezahlten Dienst des Verfassungsschutzes trat. Als früherer Vize-Vorsitzende der rechtsextremen Freiheitlichen Deutschen Arbeiter-Partei (FAP) galt er bis zu deren Verbot im Februar 1995 als eigentlicher Kopf der Partei. Der Rechtsextremist war zudem für seine Gewalttätigkeit bekannt und hatte in Versammlungen wiederholt zum bewaffneten Widerstand in Deutschland aufgerufen.

Der Verfassungsschutz wollte am Mittwoch nicht zu dem Fall Stellung nehmen. "Wir geben grundsätzlich keine Auskunft zu einzelnen V-Leuten", erklärte die Sprecherin des Verfassungsschutzes, Isabelle Kalbitzer. Sie verwahrte sich jedoch gegen den Verdacht, dass sich mit dem neuerlichen Fall der Skandal um den NPD-Verbotsantrag ausweiten könne. Zwar bestätigte sie, dass der Berliner Verfassungsschutz den Experten im Bundesinnenministerium bei der Vorbereitung des Verbotsantrages an das Bundesverfassungsgericht zugearbeitet habe. Um Zeugenaussagen von V-Männern soll es sich dabei aber ausdrücklich nicht gehandelt haben, versichern die Verfassungsschützer.

"Äußerungen, nach denen das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch durch zweifelhafte Zuarbeit der Berliner Verfassungsschutzbehörde gefährdet sei, entbehren jeder Grundlage", erklärte deshalb auch Innensenator Körting am Mittwoch.

Für Körting zeigt der Fall des ehemaligen NPD-Spitzenfunktionärs in Diensten des Verfassungsschutzes daher vor allem eines: dass die Umstrukturierung des Berliner Verfassungsschutzes "richtig war und ist". Ein Großteil der bisherigen Mitarbeiter sei inzwischen ausgewechselt worden. "Das war ein notwendiger, aber richtiger Schritt".

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