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Berlin: NPD vor der Wahl: Nationalisten werben mit der Holocaust-Lüge

Die NPD gerät wegen ihrer aggressiven Wahlwerbung erneut ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Justizsenator Wolfgang Wieland wird die Staatsanwaltschaft beauftragen, die neuesten Plakate der rechtsextremen Partei gegen das Holocaust-Mahnmal rechtlich zu überprüfen.

Die NPD gerät wegen ihrer aggressiven Wahlwerbung erneut ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Justizsenator Wolfgang Wieland wird die Staatsanwaltschaft beauftragen, die neuesten Plakate der rechtsextremen Partei gegen das Holocaust-Mahnmal rechtlich zu überprüfen. "Eine Leugnung des Holocausts ist für den Senat nicht hinzunehmen", sagte gestern der stellvertretende Senatssprecher Albert Eckert.

Zum Thema Online Spezial: Berlin-Wahl 2001 WahlStreet.de: Die Wahlbörse bei Tagesspiegel Online Foto-Tour: Die Berliner Spitzenkandidaten Video-Streams: Diskussion mit den Spitzenkandidaten Nach Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, beweisen die Plakate der NPD, dass diese als Partei verboten werden muss. Vor dem Hintergrund einer Meereslandschaft ist auf dem Plakat zu lesen: "den holocaust hat es nie gegeben." Und außerdem in großen Lettern: "Wir sagen: Stoppt das Denkmal! 76 Mio. fürs Volk!"

Die NPD greift damit das Motiv des umstrittenen Plakats des Förderkreises für das Holocaust-Mahnmal auf. Dieses zeigte den Spruch "den holocaust hat es nie gegeben"; darunter stand: "Es gibt immer noch viele, die das behaupten - in 20 Jahren könnten es noch mehr sein. Spenden Sie deshalb für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas." Nach zahlreichen Protesten unter anderem von Paul Spiegel und Michel Friedman vom Zentralrat der Juden war das Großplakat in der Nähe des Mahnmal-Geländes, das von vielen als missverständlich empfunden wurde, nach wenigen Wochen Anfang August abgehängt worden.

"Die NPD bezieht sich nur vermeintlich auf den Förderkreis, sie leugnet immer noch den Holocaust", sagte Berlins SPD-Parteichef Peter Strieder. Er halte das Plakat der Rechtsextremen auf jeden Fall für strafrechtlich relevant. Die Leugnung des Holocausts ist ein so genanntes Offizialdelikt; das heißt, dass die Justiz auch ohne Vorliegen einer Anzeige aktiv werden muss.

Vize-Senatssprecher Eckert sagte: "Eine derartige Verhöhnung der Opfer des Naziterrors ist geschichtsklitternd und bösartig." Mit diesem Plakat zeige die NPD erneut ihre wahre Fratze, sagte Michel Friedman gestern gegenüber dem Tagesspiegel. Es werde deutlich, "wes Geistes Kind sie ist - des Gestern, der antisemitischen Vorurteile und der Verdrängung der Geschichte". Seiner Auffassung nach muss "diese Pseudo-Partei das Parteienprivileg verlieren".

Die Kampagne der Rechtsextremen in diesem Wahlkampf hat schon mehrfach die Justiz beschäftigt. Das Verwaltungsgericht entschied am Freitag, dass der Sender Freies Berlin zu Recht einen NPD-Spot abgelehnt hat. Dieser sei ein Angriff auf die Menschenwürde Homosexueller und spreche ihnen das Existenzrecht ab. Zudem wurde Strafanzeige gegen die NPD wegen ihrer Plakate mit dem Slogan "Normal, nicht schwul" gestellt. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Andere Wahl-Parolen wurden von den Juristen als nicht strafwürdig eingestuft. Der Slogan "Berlin bleibt deutsch!" gilt nicht als Gesetzesverstoß, auch wenn diese Parole von den Nazis 1945 verbreitet wurde. Zudem wird gegen den Anwalt der NPD, Horst Mahler, ermittelt. Mahler hatte im Internet die Anschläge in den USA als "eminent wirksam und deshalb rechtens" bezeichnet. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist der Verbotsantrag gegen die NPD anhängig, den Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt hatten.

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