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Berlin: Nur die Parteien profitieren

Mehr Senatoren, Wahlkreisbüros für Abgeordnete? Die geplante Reform von Parlament und Senat ist ein Tauschgeschäft auf Kosten des Steuerzahlers.

Berlin liebt Ranglisten. Bei der Anzahl der Senatoren liegt unsere Stadt im Bundesvergleich ganz hinten, bei der Anzahl der Staatssekretäre – es sind 23 – jedoch weit vorn. In der Summe leistet sich Berlins Regierung mehr Führungspersonal als alle anderen Bundesländer. Die Zusammenarbeit von nur acht Senatoren und einem Regierenden Bürgermeister innerhalb einer zweigliedrigen Koalition ist offenbar schwieriger, als der Bürger glaubt. Nicht auszudenken, wenn es mal zu Drei-Parteien-Konstellationen käme. Doch wie soll man den Bürgern und dem Parlament vermitteln, dass es noch mehr Senatoren sein müssten, wenn doch die vorhandenen augenscheinlich überfordert sind und die Menge der politisch besetzten Staatssekretäre diesen Umstand nicht mildern kann? Am besten ist es wohl, man bietet dem Parlament und den darin vertretenen Parteien ein Tauschgeschäft an: mehr für alle, dann kann doch keiner was dagegen haben.

Nichts anderes ist die vom Abgeordnetenhaus beabsichtigte Parlamentsreform. Der Senat wird vergrößert. Die Anzahl der Staatssekretäre wird sowieso von jeder Regierung neu bestimmt. Im Gegenzug erhalten die Parlamentarier – nein, nicht mehr Diäten – mehr Mittel für ein Büro und für Mitarbeiter. Wer könnte dagegen sein, wenn die Abgeordneten dadurch bessere Arbeit im Parlament leisteten?

Fakt ist: Das Berliner Parlament ist ein Halbtagsparlament. Tatsächlich sind viele Abgeordnete weit mehr als 45 bis 50 Stunden in der Woche mit Sitzungen, Bürgergesprächen, Treffen in Parteien und Verbänden beschäftigt. Ein umfangreiches Aktenstudium kommt noch hinzu, die meisten sind also vollberuflich Parlamentarier.

Fakt ist auch, dass mehr als 80 von 149 Abgeordneten außerhalb des Parlaments noch einer weiteren beruflichen Tätigkeit nachgehen. Die haben natürlich ein besonders großes Interesse an Zuarbeiten und Arbeitserleichterungen sowohl für die Parlaments- als auch ihre Nichtparlamentstätigkeit.

Und dann gibt es ja noch die unbestrittenen Finanznöte der Parteien. Schon heute ist die eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit in Parteigliederungen und -strukturen zum Teil nur möglich, weil Angestelltenverhältnisse bei Abgeordneten und Fraktionen den existenziellen Hintergrund dafür bilden. Rechtlich sauber getrennt natürlich: tagsüber tätig fürs Parlament oder einzelne Abgeordnete, abends ehrenamtlich für die jeweilige Partei. Alle Parteien machen das so. Was sollte daran verwerflich sein?

Der Druck der Parteien auf die in ihrem Auftrag agierenden Mandatsträger ist nicht zu beanstanden. Schließlich werden Parteien gewählt und Abgeordnete, weil sie für die Parteien stehen. Doch wenn die gegenseitigen Abhängigkeiten von innerparteilichen Prozessen und Mandatsausübung noch enger werden, als sie ohnehin schon sind, kann es auch zu unerwünschten Effekten kommen. Eine eigene Meinung, die gegen den Parteimainstream formuliert wird, könnte sich manch einer verkneifen, wenn er abhängig ist, ganz egal ob Angestellter oder Abgeordneter. Wer wiedergewählt werden will, stellt unter Umständen seine Sicht angesichts der Mehrheitsverhältnisse hintan und setzt vielleicht seine neuen finanziellen Spielräume zur Behebung der Geldsorgen seiner Partei ein.

Die Macht der Parteien wird durch diese Reform strukturell stärker, die gläserne Wand zwischen Parteienparlament und gelebtem Alltag außerhalb davon milchiger, auch wenn es vielleicht 149 neue Büros von Abgeordneten in der ganzen Stadt geben sollte. Der Steuerzahler muss es tragen, den größeren Senat, die neuen Büros und die neuen Mitarbeiter der Parlamentarier.

Jutta Matuschek

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