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Berlin: Nur ohne Ausweis ist das Geld noch sicher

Urteil: Nach Diebstahl der Brieftasche und EC-Karte haftet die Bank nicht für die Abräumung des KontosVON HANS TOEPPEN BERLIN.Wer seine EC-Karte und seinen Personalausweis zusammen in der Brieftasche hat, riskiert im Falle eines Diebstahls gewaltige Schäden.

Urteil: Nach Diebstahl der Brieftasche und EC-Karte haftet die Bank nicht für die Abräumung des KontosVON HANS TOEPPEN BERLIN.Wer seine EC-Karte und seinen Personalausweis zusammen in der Brieftasche hat, riskiert im Falle eines Diebstahls gewaltige Schäden.Das ergibt sich aus einem neuen Fall, über den das Amtsgericht Charlottenburg gestern entschieden hat: Der Dieb hatte unter Ausschöpfung fast des vollen Dispo-Kredits 8000 Mark vom Sparkassen-Konto des Bestohlenen abgeräumt.Obwohl die Sparkasse dabei den gestohlenen Ausweis und die gefälschte Unterschrift akzeptiert hatte, weigert sie sich, den vollen Schaden zu übernehmen.Das Gericht hat ihr gestern recht gegeben.Die Bank trägt nach dieser - nicht rechtskräfigen - Entscheidung freiwillig nur die Hälfte der Verlustsumme.Bei diesem Risiko könnte es ratsam sein, den Ausweis überhaupt nicht mehr bei sich zu tragen - eine Lösung, die bei der Polizei nicht auf Widerspruch trifft.Eine Rechtspflicht, den Ausweis mitzuführen, gibt es ohnehin nicht mehr, wie bei der Polizei gestern erklärt wurde. Es geschah am 17.Oktober 1996.Aus einer Jacke in einem Bürogebäude am Tempelhofer Weg in Schöneberg wurde vormittags zwischen 8 und kurz vor 11 Uhr die Brieftasche gestohlen.Um 11 Uhr bediente der Dieb in einer Kreuzberger Sparkassen-Filiale den Kontoauszugs-Drucker.Er stellte fest, daß 2632 Mark auf dem Konto standen.Ferner konnte er sehen, daß der Dispo-Kredit 6000 Mark betrug, denn die Sparkasse druckt den Kreditrahmen auf jedem Kontoauszug mit aus.Andere Banken unterlassen dies aus Sicherheitsgründen.Daraufhin hob der Mann 8000 Mark am Schalter ab. Die Sparkasse hat davon nur 4000 Mark übernommen.Sie wirft dem Bestohlenen grobe Fahrlässigkeit vor und kann sich dabei auf eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1995 stützen: Wer seine Brieftasche mit Ausweis und EC-Karte in Büroräumen zurückläßt, handelt danach typischerweise grob fahrlässig.Dabei spielt offenbar die Frage, wie genau die Bank später den gestohlenen Ausweis und die Unterschrift geprüft hat, kaum noch eine Rolle. Im vorliegenden Fall hat die Sparkasse behauptet, die Gesichtszüge seien "identisch" gewesen.Sie ließ sich auch nicht dadurch irritieren, daß der mutmaßliche Dieb fast drei Wochen später wenigstens in einer Filiale von Peek & Cloppenburg spektakulär gescheitert ist, nachdem er in einer anderen erfolgreich war.Mit dem gestohlenen Ausweis und der gestohlenen EC-Karte wollte der Mann bei Peek & Cloppenburg vier Kaschmirpullover für 1600 Mark kaufen.Die Verkäuferinnen nahmen aber Anstoß an der optischen Unvereinbarkeit von Gesicht, Ausweis und Führerschein und riefen die Polizei - woraufhin der Kunde verschwand.Ihre Beschreibung des Täters: Etwa 30 Jahre alt, mittelgroß, dunkles, kinnlanges, leicht gelocktes Haar, auffallend breite Nase. Der Bestohlene ist praktisch das Gegenteil.Ein 1,93 Meter großer, blonder Riese Mitte 30 mit leichter Stirnglatze.Die Sparkasse war davon nicht beeindruckt.Sie hat argumentiert, bei Peek & Cloppenburg könne ja auch ein weiterer Täter gewesen sein. Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts liegt noch nicht vor.Die Richterin hat gestern aber die Klage des Bestohlenen gegen die Sparkasse abgewiesen.Der Fall entspricht fast genau einem Dokumentendiebstahl und einer Konto-Abräumung, über die der Tagesspiegel kürzlich berichtete.Der Leiter der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, Winfrid Roll, sagte gestern, eine "denkbare Möglichkeit" sei es, wegen des Risikos keinen Ausweis mehr bei sich zu tragen.Vor allem im Ausland empfiehlt die Polizei ohnehin: Ausweis in den Hotel-Safe, und nur eine Kopie in die Brieftasche.Rechtlich spricht nichts dagegen.Auch bei Verkehrskontrollen ist der Ausweis nicht nötig.

HANS TOEPPEN

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