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Nutzungsverordnung: Sporthallen bleiben für Vereine, Schulen und Unis kostenlos

Ab 2009 gibt es eine neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung. Der Landesrechnungshof kann sich nicht durchsetzen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Nutzung öffentlicher Sportanlagen bleibt für Vereine, Schulen und Hochschulen kostenlos. Der Landesrechnungshof konnte sich mit seinem Vorschlag, auch nichtkommerzielle Sportorganisationen an der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Hallen und Plätzen „angemessen zu beteiligen“, nicht durchsetzen. Das wird im neuen Ergebnisbericht des Rechnungshofes, der am Montag vorgelegt wurde, bestätigt.

Der Senat begründet dies damit, dass der Sport „unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge des Staates“ bleibe. Es sei ein gemeinsames Anliegen von Landesregierung und Abgeordnetenhaus, die gebührenfreie Nutzung öffentlicher Sportanlagen als „Kernförderung“ zu erhalten. Am 1. Januar 2009 soll dem Vernehmen nach eine neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung (SPAN) in Kraft treten, die diese Haltung bestätigt. Zeitweilig hatte die zuständige Innenverwaltung erwogen, den Hochschulsport nicht mehr als förderungswürdig anzuerkennen. Die Berliner Universitäten und Fachhochschulen, auch die Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus, protestierten dagegen.

Die SPD fasste sogar einen Parteitagsbeschluss mit der Forderung, „öffentliche Sportanlagen den studentischen Nutzern des Hochschulsports weiterhin unentgeltlich zur Verfügung zu stellen“, und setzte damit den eigenen Sport- Staatssekretär Thomas Härtel (SPD) unter Druck. Diskutiert wird allerdings noch, ob externe Teilnehmer an Hochschulsportkursen und gut verdienende Professoren weiterhin von der staatlichen Sportförderung profitieren sollen. Einen Erfolg können die Freunde des Hochschulsports jetzt schon verbuchen: Die landeseigenen Bäderbetriebe wollten ab September Gebühren für ihre Hallen nehmen. Nun gibt es eine Schonfrist bis Juli 2009, dann sieht man weiter.

Die neue SPAN geht mit den Berliner Sportvereinen nur an einem Punkt strenger um als bisher. Wer eine Halle oder einen Platz anmietet, dann aber nicht nutzt, muss ab kommendem Jahr 100 Euro pro Fehlbuchung Strafe zahlen. Außerdem wird festgeschrieben, dass in den kommunalen Sportanlagen Berlins die „Äußerung und Darstellung rechtsextremistischen, antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Gedankenguts“ verboten ist. Am Freitag wird sich der Sportausschuss des Abgeordnetenhauses über die neue Sportanlagen-Nutzungsverordnung informieren lassen.

Auch anderen Forderungen des Landesrechnungshofes folgte der Senat nicht. So hatten die Rechnungsprüfer schon vor zwei Jahren kritisiert, dass für das Sozialticket der Berliner Verkehrsbetriebe Subventionen aus dem Landeshaushalt fließen – obwohl die Finanzierungszuständigkeit für Hartz-IV-Empfänger weitgehend beim Bund liege. Trotzdem will der Senat diese freiwillige Zusatzleistung auch in Zukunft anbieten.

Unterschiedlicher Meinung bleiben Regierung und Rechnungshof auch bei der Frage, ob die Wertgrenze von 100.000 Euro, ab der Bauaufträge öffentlich ausgeschrieben werden müssen, gesenkt werden sollte. Nur ein uneingeschränkter Wettbewerb könne zu preisgünstigeren Angeboten führen, sagen die Rechnungsprüfer. Der Senat hingegen will in diesem Fall die Interessen des regionalen Mittelstands schützen.

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