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Streitobjekt. Die Alte Münze sollte an den Karstadt-Eigner Berggruen verkauft werden. Doch das Verfahren wurde gestoppt.

© Kai-Uwe Heinrich

Öffentliche Grundstücke in Berlin: Konzept vor Geld bei Privatisierungen

Der Senat hatte schon lange eine neue Grundstückspolitik versprochen. Jetzt gründete er ein Gremium, das einen besseren Umgang mit den Liegenschaften ermöglichen soll. Und Geld soll dabei nicht alles entscheiden.

Versprochen wurde eine „Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik“ vor mehr als zwei Jahren, bekräftigt wurde der Plan von den Regierungsfraktionen CDU und SPD vor gut einem Jahr. Nach langem Streit hat der Senat dazu nun endlich den letzten und wichtigsten Beschluss getroffen: zur Arbeitsweise und zur Besetzung des „Portfolioausschusses“, der nun einmal im Monat über die Verwendung der 29 000 landeseigenen Bauflächen und Immobilien entscheiden soll.

Die größte Überraschung dabei ist: Falls sich die Vertreter von Senat und Bezirken, die in diesem mächtigen neuen Ausschuss sitzen, nicht über die Verwendung einer Liegenschaft einigen können, dann „entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses“ darüber. Das Parlament wird damit gestärkt – und die Herrin über die Liegenschaften, die Senatsverwaltung für Finanzen, in ihre Grenzen verwiesen.

Immer wieder war es in den vergangenen Jahren zum Streit über die Verwendung landeseigener Grundstücke gekommen. Denn nach der Gründung des Liegenschaftsfonds hatte dieser alle nicht mehr benötigten Flächen von Senat und Bezirken im Rahmen von Bieterwettbewerben jenem Investor überlassen, der den allerhöchsten Preis für die Grundstücke anbot – und das brachte dem Landeshaushalt Milliarden ein.

Die neue Liegenschaftspolitik soll diese Praxis stoppen, damit auch mal Kultureinrichtungen mit kleinem Budget, aber großem Bildungsangebot eine Chance im Wettstreit um ein landeseigenes Grundstück haben. Auch Genossenschaften oder landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, die auf einer Baufläche günstige Mietwohnungen im Kampf gegen die Wohnungsnot errichten wollen, sollen zum Zuge kommen. Dies soll der Portfolioausschuss nun möglich machen.

Senat, Bezirke und weitere Experten in einem Rat

Das Vergabegremium setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei, der Bezirke sowie des „Fachvermögensträgers“. Das kann beispielsweise die Kulturverwaltung sein, wenn diese eine Liegenschaft für eine Einrichtung einfordert, oder die Wirtschaftsverwaltung, wenn sie auf einer landeseigene Fläche ein Unternehmen ansiedeln möchte.

Ein Verkauf von Liegenschaften zum Höchstpreis, um Nußbaums Kassen zu füllen, ist künftig weiterhin möglich. Aber das ist nur noch eine von vier möglichen Varianten. Eine andere ist die Vergabe einer Fläche an eine Einrichtung, die das beste „Konzept“ für die Entwicklung des Grundstückes vorschlägt, auch wenn es dafür weniger Geld bezahlt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Grundstück zur „Daseinsvorsorge“ zurückzuhalten: etwa eine Brache im stark wachsenden Pankow, die der Bezirk deshalb später einmal für den Bau einer Schule brauchen könnte. Die vierte Option besteht darin, eine ungenutzte Fläche beim Bezirk oder einer Fachverwaltung zu belassen.

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