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Berlin: Öko fängt erst bei 10 000 Euro an

Rot-Schwarz lockert Umweltkriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Neuer Anlauf für ein Klimaschutzgesetz geplant.

Von Sabine Beikler

Das Ziel ist ehrgeizig: Bis 2050 will Berlin zu einer klimaneutralen Stadt werden. Kohlendioxidemissionen sollen der Vergangenheit angehören. In einem ersten Schritt soll bis 2020 der Ausstoß des klimaschädlichen Gases um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Weitere Zielmarken für 2030 und 2040 will der rot-schwarze Senat laut Koalitionsvereinbarung 2020 festschreiben – und ein „verbindliches Aktionsprogramm für eine zukunftsfähige Klimapolitik“ auflegen. Doch schon mit der Verabschiedung des neuen Vergabegesetzes in der letzten Plenarsitzung wurde auf ökologische Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weitgehend verzichtet.

SPD und CDU verständigten sich auf einen Kompromiss: Der Mindestlohn wurde im neuen Vergabegesetz von 7,50 Euro auf 8,50 Euro hochgesetzt und gilt für Aufträge ab 500 Euro. Ökologische Kriterien wie zum Beispiel die Energieeffizienz neuer Geräte oder das Umweltgütesiegel Blauer Engel werden bei Auftragsvergaben erst ab einem Betrag von 10 000 Euro berücksichtigt. Bisher galt die Umweltverträglichkeit ab einem Betrag von 500 Euro für Aufträge der öffentlichen Hand an private Firmen. Die CDU forderte vom Koalitionspartner eine Heraufsetzung dieses Auftragswertes, um kleinere Firmen wegen der damit verbundenen Dokumentationspflicht bei öffentlichen Vergaben zu entlasten.

Daniel Buchholz, der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, nennt diesen Kompromiss „niederschmetternd“. Die Wertgrenze von 10 000 Euro für die Beachtung ökologischer Kriterien entspreche nicht der Gesetzesintention, den Einkauf der Berliner Behörden mit nachhaltigen Kriterien zu verknüpfen. Und bei 2500 zentralen Vergabestellen in Berlin sei es bei Kleinaufträgen äußerst schwer, auf einen Wert von 10 000 Euro zu kommen. „Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück“, sagt Buchholz zu dem neuen Vergabegesetz. Er stimmte bei der Verabschiedung des Gesetzes als einziger Koalitionspolitiker auch gegen das vorliegende Vergabegesetz – gemeinsam mit der Opposition.

Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind für Ballungszentren eine besondere Herausforderung: Städte verbrauchen 75 Prozent der weltweit genutzten Energie und sind für 80 Prozent der Treibhausgase verantwortlich. In Klimaschutzvereinbarungen mit dem Land Berlin verpflichten sich Unternehmen, den Ausstoß von CO2 zu reduzieren und in energiesparende Technologien zu investieren. Solche Vereinbarungen bestehen mit dem Verband Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen, der Freien Universität, mit Vivantes, der BSR, den Wasserbetrieben, der Gasag und Vattenfall.

Das geplante Klimaschutzgesetz, das auch festlegen soll, wie Hausbesitzer den CO2-Ausstoß senken und Sanierungskosten auf die Miete umlegen können, ist Ende 2010 unter Rot-Rot gescheitert. Die Senatsumweltverwaltung will nach eigenen Angaben noch in diesem Jahr ein neues Gesetz „zur Diskussion stellen“.

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