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Berlin: Oft werden Zusatz-Mietverträge vereinbart

Festgelegte Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten werden nach den Erfahrungen des Berliner Mietervereins oft von Privatvermietern überschritten, die beim Einzug neuer Mieter zusätzliche Mietverträge vereinbaren. Wer als Mieter zwei Verträge unterschreiben müsse, sollte misstrauisch sein, sagte Reiner Wild vom Mieterverein.

Festgelegte Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten werden nach den Erfahrungen des Berliner Mietervereins oft von Privatvermietern überschritten, die beim Einzug neuer Mieter zusätzliche Mietverträge vereinbaren. Wer als Mieter zwei Verträge unterschreiben müsse, sollte misstrauisch sein, sagte Reiner Wild vom Mieterverein. Besser sei es, sich zuvor beim Bezirksamt über Mietobergrenzen informieren. Vor allem aus Prenzlauer Berg und Lichtenberg und Mitte wurden Fälle bekannt, in denen Obergrenzen deutlich überschritten wurden. Die Bezirke können, sollten sie davon erfahren, Zwangsgelder erheben. Wer aber unterschrieben hat, muss auch mehr zahlen.

Mietobergrenzen gelten in 18 von 30 Sanierungsgebieten, auch in 18 so genannten Milieuschutzgebieten. Der Tiergartener Stephankiez gehört zum Beispiel in beide Kategorien. Die Obergrenzen werden im Zusammenhang mit genehmigten Sanierungen vom Bezirk festgelegt: So gilt etwa in Lichtenberg für eine Wohnung von 60 bis 90 Quadratmetern nach Modernisierung eine Nettokaltmiete von 8,20 Mark pro Quadratmeter, in Friedrichshain an der Warschauer Straße wurden für eine vergleichbare Wohnung 7,94 Mark als Obergrenze festgelegt, in Prenzlauer Berg 8,04 Mark, befristet auf fünf Jahre.

In Modernisierungsvereinbarungen sind die Beträge festgelegt. Die Mietverträge müssen dem Bezirk, der sich auf das Baugesetzbuch beruft, vorgelegt werden. Weil Privatvermieter oft mit diesen Grenzen nicht einverstanden sind, wird offenbar zunehmend vorm Einzug ein zweiter Mietvertrag intern vereinbart und mit "erheblichem finanziellen Aufwand" der Modernisierung begründet. Da Ost-Berliner Altbaugegenden bei Zuzüglern mit gutem Einkommen gefragt sind, wird die zusätzliche Vereinbarung oft ohne Murren unterschrieben; ein sittenwidriger Vertrag sei damit nicht zustande gekommen, sagt Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter vom Mieterverein.

Für Dieter Blümmel von den Haus- und Grundbesitzervereinen haben die Bezirke keinerlei Befugnis, Mietobergrenzen festzulegen. Für Mietrecht sei allein der Bund zuständig. Blümmel verwies gestern auf den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, demzufolge davon auszugehen ist, dass der Eigentümer bei Modernisierungen einen Anspruch auf eine auflagenfreie Genehmigung hat.

Mit Mietobergrenzen wollen Bezirke Luxusmodernisierungen verhindern; die Wohnungen sollen für die angestammte Bevölkerung bezahlbar bleiben.

C. v. L.

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