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Berlin: Opernsaal: Keine Sache für die Politik Vergaberecht verbietet Einmischung des Senats

Das Vergabeverfahren für die Sanierung der Staatsoper, das bis August beendet sein soll, ist juristisch gefährdet. Der renommierte Architekt Stephan Braunfels lässt bereits prüfen, ob sein Ausscheiden aus der ersten Runde des Wettbewerbs rechtlich in Ordnung war.

Das Vergabeverfahren für die Sanierung der Staatsoper, das bis August beendet sein soll, ist juristisch gefährdet. Der renommierte Architekt Stephan Braunfels lässt bereits prüfen, ob sein Ausscheiden aus der ersten Runde des Wettbewerbs rechtlich in Ordnung war. Er sagt, dass in der Bewerbungsrunde im Mai manipulative Fragen gestellt worden seien. Auch der Architekt Gerhard Spangenberg sprach von einem fragwürdigen Verfahren, dass er in vier Jahrzehnten seines Berufslebens noch nicht erlebt habe.

Die Linken-Abgeordnete Jutta Matuschek will die vergaberechtlichen Probleme der Staatsopersanierung heute im Bauausschuss ansprechen. Denn es drohen nicht nur Klagen unterlegener Architekten. Es wird jetzt auch klar, dass die umstrittene Frage, ob der Innenraum der Oper radikal modernisiert oder nach historischem Vorbild umgebaut wird, nicht politisch entschieden werden darf. Denn mit der Ausschreibung für den „Umbau, Modernisierung und die Erweiterung der Staatsoper“ im EU-Amtsblatt wurde kein Innenarchitekt gesucht, sondern ein Generalplaner für das gesamte Sanierungsprojekt. Obwohl der Ausschreibungsprospekt den Eindruck erweckte, dass der Senat nur einen Wettbewerb für den Zuschauersaal ausloben wollte.

Dieser Eindruck wurde noch durch die Entscheidung der Jury verstärkt, dem Architekten Klaus Roth mit seinem spektakulären Entwurf für einen modernen Innenraum den ersten Preis zu verleihen. Die beiden anderen preisgekrönten Entwürfe wollen das historische Bild des Saals bewahren. Seit dem Spruch der Jury wird in den deutschen Feuilletons nur darüber diskutiert, wie der zentrale Raum der Oper künftig aussehen soll. Dagegen verhandelt die Stadtentwicklungsverwaltung des Senats, die sich zum laufenden Verfahren nicht äußern will, mit allen drei Preisträgern über die Vergabe der Generalplanung für die Gesamtsanierung, und nicht über den Innenraum.

Wer den Zuschlag erhält, ist also auch zuständig für ein neues unterirdisches Bauwerk, die Sanierung der Intendanz, des Magazins und die Unterbringung des Staatsballetts. Mit 241 Millionen Euro Auftragsvolumen ist das ein lukratives Gesamtprojekt. Die Gestaltung des Innenraums macht davon nur knapp zwölf Millionen Euro aus – ein kleines Rädchen im vergaberechtlichen Uhrwerk. Entsprechend umfangreich sind die rechtlich verbindlichen Auswahlkriterien für den künftigen Generalplaner, die alle eingehalten werden müssen. Wenn der Senat oder das Abgeordnetenhaus versuchen, wegen des Streits um den Innenraum die Endverhandlungen der Stadtentwicklungsbehörde mit den drei Architekten politisch zu beeinflussen, könnte das Vergabeverfahren aus juristischen Gründen sogar platzen. za/F.H.

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