zum Hauptinhalt

Berlin: Opfer-Anwalt darf nicht zum Prozess

Teilnahme am Verfahren gegen Ken M. untersagt

Morgen beginnt der Prozess gegen Ken M. (Name geändert) wegen des Mordes an dem siebenjährigen Christian. Da der Angeklagte erst 16 Jahre alt ist, wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch der Anwalt von Christians Eltern darf nicht an dem gesamten Verfahren teilnehmen. Wie Gerichtssprecher Arnd Bödeker gestern bestätigte, hat der Vorsitzende Richter der Strafkammer den Antrag des Anwalts Roland Weber, während der Dauer des Prozesses anwesend zu sein, unter Hinweis auf das Jugendgerichtsgesetz abgelehnt. Bei einem Verfahren gegen einen minderjährigen Angeklagten sind die Regelungen für eine Teilnahme besonders streng; die Eltern eines getöteten Kindes etwa haben aber dieses Recht. Die Möglichkeit einer Nebenklage, bei der der Anwalt volles Anwesenheitsrecht gehabt hat, gibt es bei einem Verfahren gegen einen Nicht-Volljährigen nicht.

Nicht verständlich und ungeheuerlich, nennt Weber die Entscheidung des Richters, die dieser damit begründet habe, der Verteidigung keinen Grund zur Revision zu geben. Es gebe Gerichte, die in ähnlichen Fällen anders entschieden hätten. Er verweist unter anderem auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz im Jahr 2000 oder des Landgerichts Flensburg im Jahr 2005. Da die Eltern nicht sicher waren, den Prozess durchstehen zu können, sollte Weber sie vertreten. Jetzt darf der Anwalt lediglich während der Aussage der Eltern als Zeugenbeistand in den Gerichtssaal. Wie Weber sagte, wollen die Eltern, da ihr Anwalt sie dort nicht vertreten darf, jetzt doch selber dem Prozess beiwohnen. Für den Opferschutzverein „Weißer Ring“ ist der Ausschluss des Rechtsanwalts ein „Unding“. „Das macht den Opferschutz in Jugendstrafverfahren beinahe unmöglich“, sagt Walter Schwab, Jurist beim Bundesverband des Weißen Rings in Mainz. Eltern eines ermordeten Kindes, die den ganzen Prozess in all seiner Härte verfolgen dürften, müssten das Recht auf einen umfassenden Beistand haben. Nach Schwabs Auffassung muss auch bei einem Prozess gegen Jugendliche die Nebenklage zugelassen sein. „Da muss sich etwas ändern“, sagte Schwab.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Abgeordnetenhaus, Nicolas Zimmer, hält die Richterentscheidung zwar „für rechtlich nicht angreifbar“. Man müsse aber die Frage stellen, ob sie inhaltlich richtig sei und der Schutz von Jugendlichen, die schwerste Straftaten begangen haben, über dem Schutz der Opfer stehen dürfe, sagte Zimmer. Ohnehin müsse bei diesen Straftaten das Jugendstrafrecht verschärft werden, sagte Zimmer. Bereits im Herbst hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag für eine Bundesratsinitiative eingebracht.

Rechtsanwalt Roland Weber will am Freitagmorgen die Eltern trotzdem nicht alleine lassen und zum Prozessauftakt im Gericht erscheinen. Sollte die Kammer bei ihrer Entscheidung bleiben und ihn des Gerichtssaals verweisen, will er dagegen Beschwerde beim Kammergericht einlegen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false