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Berlin: Opfer des U-Bahnschlägers erhält Brief der Reue Markus P.: Das hat der Täter nicht selbst verfasst Anklage wegen versuchten Totschlags kritisiert

Markus P. (29), das Opfer der brutalen Attacke vom U-Bahnhof Friedrichstraße, hat einen reumütigen Brief erhalten.

Markus P. (29), das Opfer der brutalen Attacke vom U-Bahnhof Friedrichstraße, hat einen reumütigen Brief erhalten. Ob Torben P., der mutmaßliche Schläger, den Brief eigenhändig verfasst hat, ist nicht vollständig klar. Der Vater des 18-jährigen Beschuldigten hatte dem Tagesspiegel allerdings kürzlich bestätigt, dass sein Sohn dies tun wolle. In dem Schreiben wird die Tat bedauert, „obwohl dieser Vorfall unentschuldbar" sei. „Die richtigen Worte zu finden, ist sehr schwer (...) Die ganze Sache ist für mich nicht verarbeitet und abgeschlossen. Ich hoffe, dass Ihre seelischen und körperlichen Wunden schnellstmöglich verheilen und dadurch Ihre Lebensqualität nicht auf Dauer beeinträchtigt wird", heißt es weiter. Markus P. sagte zu dem Inhalt des handschriftlich verfassten Briefs: „Meine Familie und ich fühlen uns nicht erreicht und vermuten, dass er das nicht selbst geschrieben hat. Wir haben den Eindruck, dass ihm da jemand die Hand geführt hat."

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen Torben P. wegen versuchten Totschlags erhoben hat. „Meine Rechte als Opfer werden mit Füßen getreten“, sagte Markus P. Der Beschuldigte hatte sich kurz nach der Attacke, die sich vor zwei Wochen ereignet hatte, gestellt. Er war von der U-Haft verschont worden. Dies und die Tatsache, dass das Delikt als versuchter Totschlag – und nicht wie von Opferseite als Mordversuch – eingestuft worden war, hatte zu Diskussionen geführt. „Wenn das so ist, dass die Anklage nur auf versuchten Totschlag lautet, dann ist die Justizsenatorin offenbar der Auffassung, dass diese abscheuliche Tat nicht auf sittlich niedrigster Stufe steht“, sagte Opferbeistand Thomas Kämmer. Zwar habe er Akteneinsicht erhalten, aber keine Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Allerdings ist es für die Strafe unerheblich, ob die Anklage auf versuchter Mord oder versuchter Totschlag lautet. Sofern Torben P. nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, beträgt die Höchststrafe in beiden Fällen zehn Jahre.

Bislang noch keine Anklage hat die Staatsanwaltschaft im Fall der brutalen Attacke im U-Bahnhof Lichtenberg erhoben. Mitte Februar war dort Marcel R. (30) ins Koma geprügelt worden. Die vier Tatverdächtigen sitzen in U-Haft. Die beiden Fälle seien inhaltlich nicht vergleichbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Im Lichtenberger Fall konnte das schwer verletzte Opfer nicht vernommen werden. Die vier Beschuldigten hätten sich nur teilweise zu den Vorwürfen eingelassen, es gebe Widersprüche. Zudem musste eine Vielzahl von Zeugen befragt werden. Steltner betonte, dass die schnelle Anklageerhebung im Fall Friedrichstraße nicht aufgrund des „Mediendrucks“ erfolgt sei.

Im jüngsten Fall einer Prügelattacke, nämlich auf dem U-Bahnhof Amrumer Straße in Wedding, sind bei der Polizei bislang nur drei Hinweise nach der Veröffentlichung des Videos eingegangen. Dave Sch. (21) war von drei Männern am 28. April auf dem Bahnsteig attackiert worden. Um die Sicherheit im Nahverkehr zu erhöhen, sind seit Donnerstag die angekündigten Doppelstreifen – bestehend aus einem BVG-Mitarbeiter und einem Polizisten - in Neukölln unterwegs.

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